Menü

KDFB stimmt für gestaffelten Mutterschutz

Delegierte bei der Abstimmung in Bonn

24.11.2022

Ein umfangreiches Programm hatte die Bundesdelegiertenversammlung zu bewältigen, die am 22. und 23. Oktober in Bonn stattfand. Die Delegierten richteten zahlreiche Forderungen an die Politik. Sie sprachen sich unter anderem für einen gestaffelten Mutterschutz aus.

Schätzungen besagen, dass in Deutschland etwa jede siebte schwangere Frau eine Fehlgeburt erleidet. Das heißt, sie verliert ihr Kind vor der
24. Schwangerschaftswoche oder solange es weniger als 500 Gramm wiegt. Aktuell haben diese Frauen keinen rechtlichen Anspruch auf Mutterschutz. Das will die Bundesregierung ändern. Sie hat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Er sieht vor, dass Betroffene einen Mutterschutz erhalten, sofern sie ihr Kind nach der 20. Schwangerschaftswoche verlieren. Dieser Vorschlag geht dem Frauenbund nicht weit genug. Er hält nichts davon, bei einem solch sensiblen Thema eine harte Grenzziehung ab der 20. Schwangerschaftswoche einzuführen. Auch Frauen, die ihr Kind vor diesem Zeitpunkt verlieren, benötigten einen Mutterschutz.

  • Deshalb haben die Delegierten des KDFB folgende Forderungen verabschiedet:
    Die Bundesregierung soll einen gestaffelten Mutterschutz für Frauen einführen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.
  • Der gestaffelte Mutterschutz soll ein Schutzangebot des Staates und für die Frau nicht verpflichtend sein.
  • Die Staffelung soll von einer Experten*innenkommission erarbeitet werden und sich auf die Anzahl der Schwangerschaftswochen beziehen.
  • Für betroffene Frauen sind niedrigschwellige psychotherapeutische Beratungsangebote sicherzustellen.

Derzeit haben betroffene Frauen nur die Möglichkeit, sich krankschreiben zu lassen. Den KDFB-Mitgliedern war es auf der Bundesdelegiertenversammlung in Bonn wichtig zu betonen, dass eine Krankschreibung kein Ersatz für einen Mutterschutz darstelle. Eine Krankschreibung erfolge nicht automatisch, sondern oft nur auf Nachfrage und manchmal gar nicht oder nur für wenige Tage. Es liege also im subjektiven Ermessen der betreuenden Ärztin oder des betreuenden Arztes, ob die Frau krankgeschrieben werde, kritisiert der KDFB. Die Frauen sollten nicht vom Wohlwollen der Ärzt*innen abhängen.

Der Bundesvorstand ist wieder komplett

Der Bundesvorstand (von links): Vizepräsidentin Monika Arzberger, Geschäftsführerin Christiane Fuchs-Pellmann, Vizepräsidentin Finanzen Rose Schmidt, Präsidentin Maria Flachsbarth, die Vizepräsidentinnen Ute Zeilmann, Birgit Kainz und Ulrike Stowasser sowie die Geistliche Beirätin Dorothee Sandherr-Klemp.

Die Bundesdelegiertenversammlung in Bonn hat Ute Zeilmann als Vizepräsidentin in den Bundesvorstand gewählt. Die 37-jährige promovierte Theologin arbeitet als Pastoralreferentin in Bremen-Nord im Bistum Hildesheim.
Zeilmann folgt auf die langjährige KDFB-Vizepräsidentin Birgit Mock, die nach ihrer Wahl zur ZdK-Vizepräsidentin im November 2021 ihr Amt im Frauenbund niedergelegt hatte. Birgit Mock wurde in Bonn in einer bewegenden Feier verabschiedet. „Der Frauenbund hat mich zu einer politischen Christin gemacht“, bekannte sie.
Und KDFB-Präsidentin Maria Flachsbarth hob das Engagement im Synodalen Weg der Kirche hervor, wo Birgit Mock mit Beharrlichkeit und Fröhlichkeit wirke und die Werte des Frauenbundes einbringe.
Neu im Bundesvorstand ist auch Birgit Kainz, Vorsitzende des KDFB Bayern. Sie ist Nachfolgerin von Emilia Müller, die im vergangenen Juli nicht mehr zur Wahl als Landesvorsitzende angetreten war. KDFB-Präsidentin Maria Flachsbarth bedankte sich bei Emilia Müller für die gute Zusammenarbeit im Bundesvorstand.

Was die Delegierten bewegte

Die Bundesdelegierten befassten sich in Bonn mit zahlreichen politischen Themen. Sie fällten folgende Beschlüsse:

  • Optionszeiten: Wer für andere Menschen sorgt, muss häufig Einbußen bei Lohn, Karriere und sozialer Sicherung hinnehmen. Das trifft vor allem Frauen. Die Delegierten fordern die Bundesregierung auf, sich für die Erprobung, Erforschung und Weiterentwicklung des Optionszeiten-Modells einzusetzen.
  • Satzungsänderungen: Seit 2018 befasst sich eine AG des Frauenbundes mit Satzungsfragen und Verbandsentwicklung. Zum Abschluss ihrer Arbeit legte sie Empfehlungen für KDFB-Satzungen vor, die in Bonn diskutiert und beschlossen wurden. Wichtigste Neuerung: Mitglieder extremistischer Organisationen oder solcher, die rassistisch oder fremdenfeindlich organisiert sind, können dem KDFB nicht beitreten.
  • Flächenverbrauch: Die Delegierten sprachen sich dafür aus, die Ausweisung von Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten stärker zu regulieren. Der Flächenverbrauch in Deutschland müsse unbedingt begrenzt werden.
  • Sonderhilfen für die Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken: Nach der Corona-Pandemie ist der Bedarf an Reha und Vorsorge für Mütter, Väter und ihre Kinder besonders groß. Die Krankenkassen verzeichnen eine hohe Nachfrage. Die wirtschaftliche Lage der entsprechenden Kliniken stellt sich jedoch als dramatisch dar. Als Mitglied der KAG Müttergenesung appelliert der KDFB deshalb an die Bundesregierung, bei allen Sonderhilfen zur Energiekrise und Inflation die Reha- und Vorsorge-Kliniken mit einzubeziehen.
  • Not der Frauen in Afghanistan: Der Frauenbund fordert umfangreiche Hilfe und Schutz von Frauen und Mädchen in Afghanistan. Bedrohte Aktivistinnen, die sich für Frauen- und Menschenrechte einsetzen, müssten evakuiert werden. Afghanische Frauen müssten an Friedensverhandlungen und dem Staatsaufbau beteiligt werden.
  • Themenkreis Sexualität und Missbrauch. Infos dazu finden Sie unten.

Alle Beschlüsse finden Sie unter www.frauenbund.de.

Autorin: Eva-Maria Gras

Studientag „Let‘s talk about sex!“ – Lasst uns über Sex reden!

Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) ist ein unabhängiger Frauenverband mit bundesweit 145.000 Mitgliedern. Seit der Gründung 1903 setzt er sich für Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen in Kirche, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft ein.
© 2024 | KDFB engagiert