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Die politische Arbeit des Frauenbunds

01.02.2024

§218: zwischen Selbstbestimmung der Frau und Schutz des Kindes

Derzeit wird auf Bundesebene in der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eine mögliche gesetzliche Neuregelung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch diskutiert. Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens wurde der KDFB Anfang Oktober 2023 um eine Stellungnahme gebeten – eine wichtige Gelegenheit, die Stimme des Frauenbunds direkt an den relevanten politischen Stellen zu platzieren. Nach einer schriftlichen Stellungnahme hat KDFB-Vizepräsidentin Monika Arzberger auch an der persönlichen Anhörung in Berlin teilgenommen.
Aus Sicht des KDFB sind die Rechte der Frau und der Schutz des ungeborenen Lebens untrennbar miteinander verbunden und in der Debatte gleichermaßen zu berücksichtigen. Während sich der KDFB für das Selbstbestimmungsrecht und eine qualifizierte Beratung der Schwangeren einsetzt, plädiert er gleichzeitig für den Schutz des ungeborenen Lebens ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Diese grundlegende Ambivalenz betrachtet der KDFB als unauflösliches Dilemma im Kontext des Schwangerschaftsabbruchs und fordert eine ausgewogene Debatte.
Der KDFB wird das Thema sowie flankierende Gesetzgebungsverfahren auch zukünftig kritisch begleiten. Der Abschlussbericht der Kommission wird im April 2024 erwartet.

Infos unter: www.frauenbund.de/themen/schutz-des-lebens/

Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) ist ein unabhängiger Frauenverband mit bundesweit 145.000 Mitgliedern. Seit der Gründung 1903 setzt er sich für Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen in Kirche, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft ein.
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