Menü

Einsatz für Suizidprävention

28.09.2023

Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid für nichtig erklärt und ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch mit Hilfe Dritter formuliert – unabhängig von Alter oder Krankheit.

Aktuell ist die Suizidbeihilfe gesetzlich ungeregelt, im Bundestag wurden im Sommer zwei Gesetzentwürfe beraten. Der KDFB hat den Meinungsbildungsprozess im Vorfeld begleitet, sich an die Bundestagsabgeordneten gewandt und Gespräche mit Politiker*innen geführt, so mit dem Parlamentarischen Staatssekretär des Justizministeriums Benjamin Strasser.
Der KDFB fordert Maßnahmen zur Stärkung der gendersensiblen Suizidprävention! Diese Forderung geht auf einen Beschluss des KDFB-Bundesausschusses vom März 2023 zurück, mit der Begründung, dass Suizidgedanken aus Angst, Einsamkeit und Isolationsgefühlen entstehen oder sich verstärken können. Menschen, die schwer krank, einsam oder lebensmüde sind, dürfen nicht alleine gelassen werden. Suizidprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der KDFB begrüßt daher den gefassten Entschließungsantrag, der sich für ein Suizidpräventionsgesetz ausspricht und die Bundesregierung auffordert, bis Ende Juni 2024 einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.

Mehr Informationen unter: www.frauenbund.de

Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) ist ein unabhängiger Frauenverband mit bundesweit 145.000 Mitgliedern. Seit der Gründung 1903 setzt er sich für Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen in Kirche, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft ein.
© 2024 | KDFB engagiert