Die politische Arbeit des Frauenbunds
Mütterrente: Gerechtigkeitslücke endlich schließen
Die Rentenhöhe stellt ein Spiegelbild der Lebensleistung dar, aber: Als Leistung sollte nicht nur Erwerbsarbeit gerechnet werden, sondern auch Familiensorgearbeit, ob als Erziehungszeit oder als Pflegezeit. Schon seit vielen Jahren setzt sich der KDFB intensiv für eine gerechte Rente ein. Seit der Landes- und Bundesdelegiertenversammlung 2021 stützten neue Anträge das Anliegen des Verbands, die Gerechtigkeitslücke endlich zu schließen.
Worum es geht
Mütter, deren Kinder nach 1992 geboren sind, erhalten pro Kind drei Rentenpunkte. Der Katholische Deutsche Frauenbund fordert schon lange, dass auch Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, drei Rentenpunkte erhalten: Die Ungerechtigkeit bei der rentenrechtlichen Anrechnung der Erziehungszeit zwischen den Generationen muss beseitigt werden, denn: Gerade für diese Mütter gab es weniger Möglichkeiten, beispielsweise durch das Angebot von Kindertagesstätten, neben der Familie zu arbeiten.
Bisherige Erfolge
In den vergangenen Jahren gab es zwei erste Teilerfolge. Seit Juli 2014 erhalten Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, zwei Rentenpunkte. Seit 2019 gibt es 2,5 Rentenpunkte pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, also einen halben Rentenpunkt mehr. Die starke Stimme des KDFB trug maßgeblich zu den bisherigen Erfolgen bei.
Mehr Informationen unter: : https://www.frauenbund-bayern.de/themen/muetterrente/