Überwacht. Geschlagen. Getötet.
Gewalt gegen Frauen nimmt zu. Jeden dritten Tag stirbt in Deutschland eine Frau durch die Hand ihres (Ex-)Partners. Und immer noch wird zu wenig getan, um betroffenen Frauen zu helfen.
22 Jahre lang waren Maria und Bernd S. (Namen von der Red. geändert) ein Paar, 15 davon verheiratet. Mit ihren drei Kindern lebten sie in dem kleinen niederbayerischen Ort Wallersdorf – knapp 5 000 Einwohner, zwei Kirchen. Nach außen hin: ein ganz normales Familienleben. Dann kam die Nacht zum 21. Dezember 2025. Mit einem Messer in der Hand verfolgte Bernd S. seine aus der Wohnung auf die Straße flüchtende Frau und stach so lange auf sie ein, bis die 39-Jährige starb – mutmaßlich vor den Augen der Kinder.
Schrecklicher kann ein Leben kaum enden. Genauso erschütternd ist die Tatsache, dass das Schicksal von Maria S. alles andere als ein Einzelfall ist: 859 Frauen und Mädchen wurden nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) im Jahr 2024 Opfer eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts. 132 wurden von ihrem aktuellen oder ehemaligen Partner ermordet – die meisten davon in der eigenen Wohnung. Doch tödliche Gewalt ist nur die extremste Form. Im selben Zeitraum registrierte die Polizei 171 069 Opfer von Partnerschaftsgewalt, rund 80 Prozent davon waren Frauen. Sie werden überwacht, gedemütigt, sexuell missbraucht, eingesperrt und geschlagen. Tendenz steigend. Auch Sexualdelikte, digitale Gewalt und politisch motivierte Gewalt gegen Frauen haben zugenommen. Die Ursachen für die Zahlen sind nach Einschätzung des BKA vielfältig: Unter anderem könnte zunehmende Emanzipation bei manchen Männern zu einer massiven Gegenreaktion führen, bei der sich der befürchtete Verlust der patriarchalen Machtposition als Gewalt entlädt – vermeintlich legitimiert durch frauenfeindliche Hassbotschaften im Internet. Andererseits vermutet das BKA eine steigende Bereitschaft von Frauen, Straftaten anzuzeigen. Obwohl das Dunkelfeld noch immer riesig ist: Gerade bei Partnerschaftsgewalt liegt die Anzeigenquote unter fünf Prozent.
Eifersucht als Auslöser
Der Fall in Wallersdorf ist ein klassisches Beispiel für einen Femizid: Der Begriff beschreibt die vorsätzliche Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist – aus Motiven wie Frauenhass, Sexismus oder Besitzanspruch und Kontrollwunsch. Und er ist in vielerlei Hinsicht typisch. Zwischen Maria S. und ihrem Mann war es schon häufiger zu heftigen Streitigkeiten gekommen, bei denen Bernd S. gewalttätig wurde. Als sie sich wenige Monate vor dem Mord in einen anderen Mann verliebt, eskaliert die Situation weiter: Er schöpft Verdacht, schlägt sie, zerstört ihr Handy und wird mit einem Kontaktverbot belegt. In solchen Umbruchphasen steigt die Gefahr für die Frau. Die Studie „Femizide in Deutschland“ des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen nennt Trennung und Eifersucht im Rahmen von (Ex-)Partnerschaften als mit Abstand häufigste Auslöser. Claudia Igney vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) weiß um weitere Trigger: „Zur Eskalation kommt es oft, wenn der Mann Macht und Kontrolle verliert und die Frau nicht mehr als seinen Besitz betrachten kann. Aber auch, wenn sein Lebensmodell auf andere Weise infrage gestellt wird – etwa, wenn ihr nach einer Trennung die Kinder zugesprochen werden oder eine Hausfrau plötzlich einen Beruf ausübt und damit traditionelle Rollenbilder aushebelt.“
Wie gefährlich eine Trennung werden kann, ahnen die betroffenen Frauen. Auch Maria S. schreckte deshalb davor zurück, ihren Mann zu verlassen. Doch die Angst vor Gewaltausbrüchen, auch gegen die Kinder, ist nur einer der Gründe, warum Betroffene oft lange in toxischen Beziehungen ausharren. Auch andere psychische Faktoren spielen eine Rolle: „Viele der Männer überschütten die Frauen anfangs mit Geschenken und Komplimenten, präsentieren sich als die ganz große Liebe“, erzählt eine Mitarbeiterin der Münchner Frauenhilfe, die eine Beratungsstelle und ein Frauenhaus umfasst. „Erst nach und nach schleichen sich Übergriffe ein. Die Männer isolieren die Frauen von ihrem Umfeld, werten sie ab, entschuldigen sich nach Gewaltvorfällen tränenreich oder behaupten, es wäre nur ein kleiner Ausrutscher gewesen – bis die Frau ihrer eigenen Wahrnehmung nicht mehr vertraut und sich selbst die Schuld gibt. Viele denken: Wenn sie sich nur anders benehmen, wird die Beziehung wieder so schön wie am Anfang.“ Dazu kommen existenzielle Probleme wie finanzielle Abhängigkeit, Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche, Befürchtungen bezüglich des Sorgerechts für die Kinder. Bei migrantischen Frauen mit einem eheabhängigen Aufenthaltstitel kann eine Trennung sogar dazu führen, dass sie ausreisepflichtig werden.
Hilfe und Beratung
- Bundesweites Hilfetelefon 116 016. Für Betroffene und ihr soziales Umfeld: 24 Stunden erreichbar, kostenlos, mehrsprachig, vertraulich. Auch als Chat: www.hilfetelefon.de
- Bundesweite Frauenhaussuche: www.frauenhaus-suche.de. Überblick über freie Frauenhausplätze und Schutzwohnungen
- Frauenhilfe München. Beratungsstelle Partnergewalt Tel. 089 358 28 10. Auch Termine vor Ort. www.frauenhilfe.muenchen.de
- Frauennotruf München. Beratung bei sexualisierter Gewalt Tel. 089 763 737 www.frauennotruf-muenchen.de
- Selbsthilfeforum. Fokus: psychische/verbale Gewalt www.re-empowerment.de
- Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland (bff). Viele Informationen unter www.frauen-gegen.gewalt.de
Mängel im Hilfssystem
Entscheidet sich eine Frau schließlich doch, Hilfe zu suchen, kommen häufig neue Probleme auf sie zu. Obwohl in Deutschland bereits 2018 die Istanbul-Konvention in Kraft trat – ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der strenge Kriterien für Opferschutz, Strafverfolgung, Prävention und behördenübergreifende Zusammenarbeit vorgibt – existieren bis heute gravierende Mängel im Hilfssystem. Claudia Igney: „Wir haben ein bundesweites Netz an Fachberatungsstellen und Frauenhäusern, aber gerade im ländlichen Raum gibt es noch viele Lücken. Vor allem Frauenhausplätze sind knapp, immer wieder müssen Frauen abgewiesen werden.“ Im Jahr 2025 fehlten laut Frauenhauskoordinierung (FHK) an die 12 000 Plätze. Und selbst gut organisierte Beratungsstellen wie die Münchner Frauenhilfe sind stark ausgelastet. In ihrer Telefonsprechstunde melden sich pro Vormittag fünf bis zehn Frauen, dazu kommen Sprechstunden für Einzelgespräche vor Ort und zahlreiche Polizeieinsätze pro Monat, bei denen die speziell ausgebildeten Sozialpädagoginnen hinzugezogen werden. Dafür braucht es Personal und eine ausreichende finanzielle Ausstattung. Die Beraterinnen stärken den Frauen den Rücken, versuchen, die aktuelle Gefährdung der Betroffenen einzuschätzen, führen Sicherheitsberatungen durch und klären über Hilfsmöglichkeiten und juristische Werkzeuge auf. Rein rechtlich haben Betroffene durch das Gewaltschutzgesetz diverse Möglichkeiten, gegen den Täter vorzugehen: „Sie reichen von einem Näherungsverbot über ein Kontaktverbot, bei dem auch keine Nachrichten mehr geschrieben werden dürfen, bis zur Zuweisung der Wohnung, die der Mann dann nicht mehr betreten darf, selbst wenn er der Mieter ist“, erklärt Dörte Schiedermaier, die als Familienanwältin auch betroffene Frauen vertritt. Parallel dazu sind Strafanzeigen möglich – wegen Körperverletzung, Bedrohung oder Stalking. „Aber das Wirkungsvollste, was eine Frau bei einem akuten Übergriff tun kann, ist, die Polizei zu rufen. Leider trauen sich das viele nicht. Dann sinkt bei manchen Männern die Hemmschwelle. Beim nächsten Mal wird die Ohrfeige vielleicht zum Faustschlag.“
Besseres Schutzkonzept gefordert
Maria S. hatte sich Hilfe geholt und ein Kontaktverbot gegen ihren Mann erwirkt. Ihr wurde ein anderes Problem des deutschen Rechts zum Verhängnis. „Es kommt vor, dass Frauen Kontaktverbote erwirkt haben, aber verpflichtet werden, den Umgang der Kinder mit dem gewalttätigen Elternteil zu gewährleisten. Eine Zumutung, die viele Frauen innerlich zerreißt“, so Claudia Igney. Im Fall von Maria S. endete das tödlich. Ab Ende November durfte Bernd S. wieder ins Haus, um die Kinder zu sehen. Am 20. Dezember nahm er seinen Söhnen dort die Handys ab, damit sie ihre Mutter, die unterwegs war, nicht warnen konnten. Als sie heimkam, schlug er sofort auf sie ein, verfolgte die Flüchtende nach draußen und stach zu.
Aber wie kann man Femizide verhindern? Die Mitarbeiterin der Frauenhilfe wünscht sich eine stärkere Sensibilisierung und verpflichtende Fortbildungen für Justiz und Polizei. Immer wieder erlebt sie, dass Frauen vor Gericht nicht geglaubt wird, aber Täter mit Lügen durchkommen. Claudia Igney drängt auf eine bessere interdisziplinäre Kooperation, um bei Hochrisikofällen früher einschreiten zu können: „Sobald eine Beratungsstelle in einem Fall eine hohe Gefährdungslage erkennt, sollten Fallkonferenzen mit Kolleginnen und Kollegen von den Frauenhäusern, den Beratungsstellen, dem Familiengericht, dem Jugendamt, der Polizei und der Justiz zusammentreten, eine Risikoanalyse erstellen und früh einen Schutzplan entwickeln.“ Forderungen, die auch KDFB-Vizepräsidentin Monika Arzberger stellt: „Wer Gewalt an Frauen wirksam verhindern will, muss ein umfassendes Schutzkonzept etablieren. Dazu gehören ausreichend finanzierte Frauenhäuser, starke Beratungsstellen und eine geschulte Polizei und Justiz.“ Außerdem ist der KDFB der Meinung, dass Femizid strafrechtlich als Mord klassifiziert werden sollte. Bernd S. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch in vielen anderen Fällen werden Tötungen in einer Partnerschaft als Totschlag eingeordnet und milder bestraft.
Informationen des KDFB
- Fakten zum Thema Gewalt:
www.frauenbund.de/downloads/#flyer
und „kurz und knapp“:
www.frauenbund.de/downloads/#kurz&knapp - Am 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Der KDFB ruft auf, an den Aktionen der UN-Kampagne „Orange the World“ teilzunehmen. www.frauenbund.de/themen/gewalt-gegen-frauen/
- „Rote-Schuhe-Ausstellung“ zum Leihen: 40 Paar Schuhe symbolisieren in der von der Passauer VSB-Diözesanvorsitzenden Waltraud Lerchl initiierten Ausstellung 40 Frauen, die 2024 in Bayern Opfer eines Femizids wurden. Kontakt: Kathrin.Plechinger@bistum-passau.de
- Die Diözese Passau zeigt die Ausstellung „Was ich anhatte…“ in der Unibibliothek (ab 20.11.26). Weitere Termine auf den Seiten der Diözesen.
- Zum Weiterlesen: Infos zur Historie von Femiziden und andere Studien zum Thema unter www.lmu.de. In der Suchmaske Femizide eingeben
Kein importiertes Problem
Dass unser System besser werden muss, hat auch das Deutsche Institut für Menschenrechte festgestellt. Die Organisation dokumentiert, wie die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland voranschreitet – und mahnt zusätzlich zu vielen im Text bereits erwähnten Punkten mehr Prävention an Schulen und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainingskurse für Täter an. Der Bericht betont, dass Femizide als gesamtgesellschaftliches strukturelles Problem behandelt werden sollten, da Täter und Opfer aus allen sozialen Milieus und Gesellschaftsschichten kommen. Gewalt gegen Frauen sei kein „importiertes“ Phänomen anderer Kulturen, sie gedeihe weltweit auf der Grundlage patriarchaler Denkmuster. Und diese sind auch in der christlichen Kirche verbreitet – in der Frauen traditionell Werte wie aufopfernde Liebe, Akzeptanz von Leid und Demut zugeschrieben werden. Ein Vorbild für Deutschland könnte das Vorgehen in Spanien sein. Bereits seit 2004 gibt es dort ein Gesamtkonzept für das ganze Land – mit spezialisierten Gerichten und Polizeieinheiten, einem landesweiten Hochrisiko-Frühwarnsystem, Täterüberwachung mit elektronischer Fußfessel, die auf dem Handy der Frau einen Alarm auslöst, wenn der Mann sich nähert, und vielem mehr. Maßnahmen, die wirken: Bis heute sank die Femizid-Rate dort um rund 30 Prozent. Auch der KDFB fordert die Fußfessel und die Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Neues Gesetz in Sicht
Ein wichtiger Schritt wurde in Deutschland Anfang 2025 mit der Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes gemacht: Betroffene erhalten damit ab dem 1. Januar 2032 einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Schutz und psychosoziale Beratung. Bis dahin müssen Bund und Länder ein bedarfsgerechtes und flächendeckendes Netz von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen aufbauen. Auch die elektronische Fußfessel soll eingeführt werden. Man darf vorsichtig optimistisch sein, dass Fälle wie der Femizid in Wallersdorf seltener werden. Doch bis das Gesetz umgesetzt ist, dauert es noch. Umso wichtiger ist es, Betroffenen in ihrer bedrohlichen Situation beizustehen, wenn man Warnsignale erkennt: „In einem ruhigen Moment ansprechen, Hilfe signalisieren ohne Druck aufzubauen, auf Beratungsstellen hinweisen“, rät die Mitarbeiterin der Münchner Frauenhilfe. „Viele Frauen fühlen sich sehr gestärkt und erleichtert, wenn ihnen jemand in einem vertraulichen Rahmen zuhört und glaubt.“
Autorin: Barbara Stummer

