Die politische Arbeit des Frauenbunds
Für einen gestaffelten Mutterschutz
Nach Schätzungen erleidet eine von vier Frauen im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt. Der KDFB setzt sich intensiv für die Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes für Frauen ein, die eine Tot- oder Fehlgeburt erleiden. Aktuell bekommen Frauen, die ihr Kind während der Schwangerschaft verlieren, nur dann Mutterschutz, wenn sie die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben, oder das Kind über 500 Gramm wog. Im Juli hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, Schutzfristen im Sinne des Mutterschutzgesetzes für Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, einzuführen. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, um diesen Schutz zu gewährleisten.
Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Der KDFB fordert einen gestaffelten Mutterschutz, der auch Fehlgeburten im ersten Trimester einbezieht und der an die gesundheitlichen und beruflichen Anforderungen der Frauen angepasst ist. Der gestaffelte Mutterschutz soll ein Schutzangebot des Staates und für betroffene Frauen nicht verpflichtend sein. In enger Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen begleitet der KDFB den politischen Entscheidungsprozess und beteiligt sich an Kampagnen für einen gestaffelten Mutterschutz.