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Die KDFB-Stiftung unterstützen

Manfred Sonnenschein, Vorstandsmitglied der Bank im Bistum Essen. Foto: privat

17.05.2018

Ein Vermögen oder ein Teil des Vermögens kann nach dem Tod oder auch zu Lebzeiten gemeinnützigen Organisationen oder Stiftungen wie der Stiftung Katholischer Deutscher Frauenbund vermacht werden. Welche Möglichkeiten es gibt, erläutert Manfred Sonnenschein, Vorstandsmitglied der Bank im Bistum Essen und Kuratoriumsmitglied der Stiftung Katholischer Deutscher Frauenbund.

KDFB Engagiert: Was muss ich beachten, wenn ich mein Erbe oder einen Teil meines Erbes der KDFB-Stiftung zukommen lassen will?  

Manfred Sonnenschein: Wenn Sie Ihr Erbe oder einen Teil davon der KDFB-Stiftung zukommen lassen wollen, ist es ratsam, dieses in einem Testament beziehungsweise in einem Erbvertrag zu regeln. Nur ein solcher Vertrag setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft. Lassen Sie sich im Zweifel von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten. Das Testament ermöglicht Ihnen weitreichende individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie frei über die Aufteilung Ihres Vermögens bestimmen. Denken Sie in Ruhe darüber nach, wer und was Ihnen im Leben wichtig war – und wen beziehungsweise welchen Zweck Sie mit Ihrem Erbe oder einem Teil Ihres Erbes unterstützen möchten. Natürlich können Sie auch bereits zu Lebzeiten der KDFB-Stiftung Mittel in Form einer Schenkung zuwenden. Der Staat würdigt gesellschaftliches Engagement sowohl in Form einer Schenkung als auch eines Testaments. Da die KDFB-Stiftung vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist, fließen ihr derartige Gelder steuerfrei zu – die Stiftung ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Für alle an die KDFB-Stiftung überwiesenen Gelder erhalten Sie als Spenderin beziehungsweise Zustifterin eine Spendenquittung. 

KDFB Engagiert: Welche Formen gibt es, um die KDFB-Stiftung mit meinem Erbe zu unterstützen?

Manfred Sonnenschein: Das deutsche Stiftungsrecht sieht hier zwei Möglichkeiten vor. Die Unterstützung kann entweder als „Spende“ oder als „Zustiftung“ erfolgen: nIm Falle einer Spende muss die KDFB-Stiftung diese Mittel zeitnah im Sinne der Spenderin beziehungsweise dem Satzungszweck entsprechend verwenden. Solche Gelder verbleiben nicht längerfristig bei der Stiftung, sie werden einmalig verwendet. nWird die Zuwendung ausdrücklich als Zustiftung deklariert, erhöhen derartige Gelder dauerhaft das Stiftungskapital der KDFB-Stiftung. Damit stehen diese Mittel der Stiftung unbefristet zu Anlagezwecken zur Verfügung. Die hieraus resultierenden Erträge fließen der Stiftung jährlich zu und werden jeweils im Sinne der Stiftungssatzung verwendet. Damit stellt die KDFB-Stiftung ihren Förderauftrag dauerhaft sicher. 

Interview: Gabriele Klöckner
aus: KDFB Engagiert 6/2018

Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) ist ein unabhängiger Frauenverband mit bundesweit 145.000 Mitgliedern. Seit der Gründung 1903 setzt er sich für Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen in Kirche, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft ein.
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