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Das Quiz zum Grundgesetz

Grundrechte sind Teil des Grundgesetzes. Foto: Patty1971/Photocase

19.12.2018

Seit 70 Jahren garantiert das Grundgesetz Demokratie und Rechtsstaat, Freiheit und Menschenrechte. Wie gut kennen Sie es? Testen Sie Ihr Wissen in unserem Quiz! 

1. Wer arbeitete das Grundgesetz aus?     

  • A. die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges: Großbritannien, Frankreich, die USA und die Sowjetunion         
  • B. Konrad Adenauer   
  • C. der Parlamentarische Rat     

2. Im Bewusstsein seiner Verantwortung hat sich das deutsche Volk das Grundgesetz gegeben – so steht es in der Präambel, dem einleitenden Vorwort. Wem gegenüber gilt diese Verantwortung?

  •  A. den Verbrechen des NS-Staats und Trümmerfeldern des Zweiten Weltkrieges     
  • B. Gott     
  • C. Gott und den Menschen

3. Wie viele der 65 stimmberechtigten Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren Frauen?          

  • A. zwei     
  • B. vier         
  • C. sieben

4. Die westlichen Militärgouverneure genehmigten den Grundgesetzentwurf, erst danach durften die Bundesländer abstimmen. Alle stimmten zu, bis auf ein Bundesland. Welches und warum?

  • A. Hamburg     
  • B. Bayern     
  • C. Niedersachsen     

5. Wie lautet der erste Satz in Artikel 1 des Grundgesetzes?            

  •  A. Die Würde des Menschen ist unantastbar.     
  • B. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.     
  • C. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

6. Wer kann das Grundgesetz ändern?         

  • A. die Regierung zusammen mit den Landtagen     
  • B. der Bundestag mit einstimmigem Beschluss     
  • C. Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zweidrittelmehrheit

7. Wer wählt den Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin?   

  •  A. die Partei, der er oder sie angehört     
  • B. der Bundestag     
  • C. die Wähler und Wählerinnen Teile des Grundgesetzes dürfen nicht geändert werden.

8. Welche Artikel fallen unter diese sogenannte Ewigkeitsklausel?     

  • A. die Grundrechte in Artikel 1 bis 19     
  • B. Artikel 1 und 3     
  • C. Artikel 1 und 20

9. Artikel 23 regelte den Geltungsbereich des Grundgesetzes und galt als Beitrittsartikel für „andere Teile Deutschlands“. Anwendung fand er 1955 beim Beitritt des Saarlands und 1990 bei der Wiedervereinigung. Danach wurde er aufgehoben, da die Einheit Deutschlands vollendet war. Doch 1992 wurde ein neuer Artikel 23 eingefügt. Was regelt er?     

  • A. die Mitgliedschaft der Bundesrepublik in der NATO     
  • B. den Austritt eines Bundeslandes aus der Bundesrepublik     
  • C. die Mitwirkung an der Europäischen Union

10. Wie viele Artikel umfasst das Grundgesetz?     

  • A. 99     
  • B. 73     
  • C. 146     

11. Geht Demokratie auch ohne Meinungsfreiheit (Artikel 5)?          

  • A. Ja, weil Meinungsfreiheit oft für Hetze und Beleidigungen missbraucht wird.     
  • B. Nein, weil Medienkonzerne damit viel Geld verdienen.     
  • C. Nein, weil man vielfältige Informationen braucht, um wählen zu können.

12. Ab welchem Alter gelten die Grundrechte?        

  •  A. ab 14     
  • B. ab der Volljährigkeit     
  • C. in jedem Alter

13. Von Anfang an steht in Artikel 3 des Grundgesetzes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Trotzdem brauchten Frauen lange Zeit die Erlaubnis des Mannes, um arbeiten zu dürfen, Männer aber umgekehrt nicht. Wann wurde diese Ungleichheit gesetzlich beendet?     

  • A. 1953     
  • B. 1977     
  • C. 1989

14. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit sichert der Artikel 2 Grundgesetz jedem Menschen zu, schränkt aber ein: „soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungs?mäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“. Wo ist dieses „Sittengesetz“ geregelt?     

  • A. im Bürgerlichen Gesetzbuch     
  • B. in der Bibel     
  • C. Es gibt kein Gesetz dazu.

15. Wen verpflichten die Grundrechte in erster Linie?     

  • A. den Staat     
  • B. alle Menschen gleichermaßen     
  • C. nur deutsche Staatsbürger

Autorin: Susanne Zehetbauer
aus: KDFB Engagiert 1+2/2019

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