Das Erbe regeln – ohne Streit!
Wenn es ans Erben geht, gibt es in vielen Familien Streit. Was kann ich tun, um meinen Nachlass zu regeln? Was sollte ich bei meinem Testament beachten? Wer hilft, wenn es unter den Erben doch zum Streit kommt?
Viel zu erben gab es eigentlich nicht, als die 89-jährige Marga (Name von der Redaktion geändert) im vergangenen Sommer starb. Und dennoch stritten die Erben heftig darum. Marga war schon lange pflegebedürftig. Das Vermögen war weitgehend aufgebraucht. Nur ein paar Schmuckstücke waren geblieben, darunter ein Gold-Collier mit passenden Ohrringen. Marga hatte es ihrer Schwiegertochter versprochen, die sich viel um sie gekümmert hatte. Aber ein Testament hinterließ sie nicht. Deshalb trat nach ihrem Tod die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Und da erben zuerst ihre beiden Kinder: der Sohn und die Tochter. Sie müssen sich einigen, wie das Erbe aufgeteilt werden soll. Streit war also vorprogrammiert. Denn auch Margas Tochter erhob Anspruch auf das Schmuckstück. Letztendlich hat sie es be?kommen – denn Schwiegerkinder gehen beim Erben leer aus, wenn sie nicht ausdrücklich in einem Testament bedacht werden. Die Familie zahlte dafür einen hohen Preis: Die Auseinandersetzungen um das Erbe waren so verletzend, dass aus Geschwistern Feinde wurden und sie bis heute keinen Kontakt mehr haben. Marga hätte das bestimmt nicht so gewollt.
„Redet ihr noch miteinander oder habt ihr schon geerbt?“
Was in der Redewendung so flapsig klingt, hat einen ernsten Hintergrund. Denn tatsächlich kommt es in jeder zweiten Familie zum Streit, wenn es ans Erben geht. 20 bis 25 Prozent der Erbfälle landen sogar vor Gericht. Das hat mit dem System Familie zu tun, erläutert Alexandra Bielecke, Vorstandsmitglied im Bundesverband Mediation. Die Psychologin ist in Berlin als Mediatorin tätig, um Konflikte außergerichtlich zu lösen. Unter anderem in strittigen Erbschaftsfällen. „Familie ist ja ein ganz enges System, in das man hineingeboren wird und in dem jeder Einzelne eine ganz bestimmte Rolle spielt. In der Regel haben die Menschen, die in einem Erbfall zusammenkommen, eine gemeinsame Geschichte. Oft ist die durch eine lange Konfliktgeschichte gezeichnet. All das kommt in Erbfällen wieder zum Vorschein. Auch wenn man denkt, das sei lange schon abgeschlossen oder geklärt.“ Da spielen Eltern-Kind-Beziehungen eine Rolle oder die Beziehung zwischen den Geschwistern. Da wollen Eltern mit dem Erbe ein Kind belohnen oder durch Enterbung bestrafen, weil es nicht den Vorstellungen der Eltern genügt hat. Da ist das Gefühl, dass die Schwester von den Eltern schon immer bevorzugt wurde. Da stellt sich heraus, dass der Bruder schon zu Lebzeiten größere Geldzuwendungen von den Eltern bekommen hat – heimlich, ohne dass die Geschwister es wussten. Oder es steht die Frage im Raum: Ist es gerecht, dass die Schwester, die die Eltern gepflegt hat, zum Ausgleich einen größeren Teil des Erbes bekommen soll und wie soll der aussehen?
Ein weiteres Problem sieht die Mediatorin darin, dass Eltern es zwar gut meinen, aber oftmals an den tatsächlichen Bedürfnissen der Kinder und Enkel vorbei entscheiden. So erbt die Tochter ein Haus mit der Auflage, es nicht verkaufen zu dürfen, sondern es später an ihre Kinder als Nacherben zu vermachen. Die Tochter aber braucht dringend Geld für ihren Umzug ins Ausland.
Ohne Testament kann ein Haus an eine ungeliebte Nichte gehen
Schätzungen zufolge wird in den kommenden Jahren ein Vermögen von 256 bis 385 Milliarden Euro pro Jahr an die nächste Generation übertragen. „Die Nachkriegsgenerationen konnten in Deutschland über Jahrzehnte hinweg von realen Einkommenssteigerungen und dem Ausbleiben von lang anhaltenden Wirtschaftskrisen profitieren und somit große Vermögen aufbauen“, so das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung. Doch Menschen tun sich offenbar schwer, ihren Nachlass rechtzeitig zu regeln. Im Fall von Marga wäre es vielleicht gar nicht zu diesem erbitterten Streit gekommen, wenn sie in einem Testament ein Vermächtnis angeordnet hätte, dass ihre Schwiegertochter den Schmuck erhalten soll. Diese hätte dann ein Anrecht darauf gehabt. Statistisch gesehen formuliert in Deutschland jedoch nur jeder Vierte seinen letzten Willen schriftlich.
Es gibt viele Ängste, die mit diesem Thema verbunden sind. Angst sich festzulegen – man weiß ja nicht, was noch kommt. Angst, mit den Kindern oder dem Ehepartner ein klärendes Gespräch zu führen, insbesondere dann, wenn es schon lang schwelende Konflikte in der Familie gibt, die unter den Teppich gekehrt werden. Vor allem aber die Angst, sich mit der eigenen Endlichkeit zu beschäftigen. Denn der eigene Tod ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. Viele vertrauen auch darauf, dass gesetzlich schon alles gut geregelt sei. „Aber das Gesetz regelt immer modellhaft – nie individuell. Und jeder Erbfall ist anders“, so Klaus Michael Groll, Fachanwalt für Erbrecht und Gründer des Deutschen Forums für Erbrecht. „Ein kinderloses Paar zum Beispiel geht oft davon aus, dass es sich automatisch gegenseitig zu 100 Prozent beerbt. Das ist aber falsch. Wo keine Kinder sind, haben die Verwandten zweiter Ordnung – also die Eltern, Geschwister und ihre Nachkommen – ein Erbrecht. Es kann passieren, dass ohne Testament plötzlich das Haus oder das Vermögen zum Teil an eine ungeliebte Nichte geht oder an eine Schwester, mit der der Verstorbene schon seit Jahren keinen Kontakt mehr hatte.“
Wann das Erbe an den Staat fällt
Gibt es kein Testament, greift nämlich die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Erbberechtigt sind demnach Personen, die mit dem Erblasser oder der Erblasserin verwandt sind. Von dieser Regelung gibt es zwei Ausnahmen: Ehepartner sowie adoptierte Kinder. Stirbt zum Beispiel der Ehemann, erbt seine Frau in der Regel die Hälfte des Vermögens. Die Kinder teilen sich die andere Hälfte, wobei adoptierte und seit 1998 auch nichteheliche Kinder den ehelichen gleichgestellt sind. Nimmt ein Kind das Erbe nicht an oder ist es verstorben, geht das Erbteil an die Enkel. Gibt es keinen Ehepartner oder keine Kinder, kommen die Erben der zweiten Ordnung zum Zug: Eltern und Geschwister des Verstorbenen oder deren Nachkommen. Erben dritter und vierter Ordnung sind die eigenen Groß- beziehungsweise Urgroßeltern und deren Nachkommen. Lebt zum Zeitpunkt des Erbfalls der Ehepartner nicht mehr und sind auch keine Verwandten mehr da, die das Erbe annehmen, fällt es an den Staat.
Klippen für unverheiratete Paare
Bei unverheirateten Paaren erbt nach der gesetzlichen Erbfolge der länger lebende Partner nichts. Auch Stiefkinder oder geschiedene EhepartnerInnen haben keinen gesetzlichen Erbanspruch. Das kann zum Beispiel bei Patchwork-Familien sehr schwierig werden, auch wenn sie schon lange zusammenleben. Ein Beispiel: Herr Müller ist noch verheiratet, lebt aber in einer neuen Beziehung mit Frau Meier zusammen. Herr Müller hat aus seiner Ehe eine Tochter. Frau Meier hat aus einer früheren Beziehung einen Sohn. Gemeinsam haben Frau Meier und Herr Müller noch eine Tochter. Stirbt Herr Müller und hinterlässt er kein Testament, erben die Ehefrau und seine beiden Töchter aus den verschiedenen Beziehungen. Sie bilden dann eine Erbengemeinschaft und müssen sich einigen. Frau Meier und der Stiefsohn gehen leer aus. Will Herr Müller also sowohl seine neue Partnerin als auch den Stiefsohn absichern, so muss er das über ein Testament regeln. Seine Ehefrau würde aber auf jeden Fall einen Pflichtteil bekommen. Frau Meier dagegen müsste unter Umständen Erbschaftssteuer zahlen. Denn während EhepartnerInnen einen Freibetrag von 500.000 Euro haben, stünde Frau Meier nur ein Freibetrag von 20.000 Euro zu. Erbengemeinschaften bieten viel KonfliktpotenzialEin privat verfasstes Testament ist aber kein Garant dafür, dass der Erbfall tatsächlich auch konfliktfrei verläuft. „In der Regel sind die Personen, die etwas vererben, keine Rechtsexperten. Sie haben oftmals falsche Vorstellungen, wie Erben rein rechtlich funktioniert“, so die Mediatorin Alexandra Bielecke. „Sie setzen ohne weitere Beratungen ein Testament auf und glauben, sie hätten ihren letzten Willen gut geregelt. Nach dem Tod stellt sich dann heraus, dass das Testament aufgrund formaler Fehler entweder ungültig ist oder Bestimmungen enthält, die zum Beispiel aufgrund der rechtlichen Erbfolge nicht haltbar sind. Die Erben müssen sich dann damit auseinandersetzen, dass es gar nicht so funktionieren kann, wie sich der Erblasser oder die Erblasserin das überlegt hat. Oftmals eine zusätzliche Last für die Erben, die gerade einen wichtigen Menschen verloren haben.“
Oft sind Testamente missverständlich
Viele Testamente sind in der Praxis aufgrund unklarer Formulierungen missverständlich und bieten dadurch Anlass für Konflikte. „Es ist daher wichtig, klare und präzise Formulierungen zu wählen, damit die Umsetzung des letzten Willens durch die Hinterbliebenen möglichst ohne Streit erfolgt“, betont Christina Unterberger, Fachanwältin für Erbrecht. „Festzulegen ist, welche Person oder welche Personen Erbe(n) werden sollen. Die jeweiligen Erbteile sollten genau bestimmt werden. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Die Miterben können nur gemeinsam über den Nachlass verfügen und ihn untereinander aufteilen. Da dies erhebliches Konfliktpotential birgt, kann zum Beispiel mit einer Teilungsordnung festgelegt werden, welcher Erbe welchen Gegenstand bekommen soll. Also zum Beispiel einer das Haus, ein anderer das Kontovermögen. Zusätzlich zu der Erbeinsetzung können im Wege eines Vermächtnisses Vermögensvorteile zugunsten von Personen angeordnet werden, die nicht Erbe werden sollen.“ 20 bis 25 Prozent der Erbstreitereien landen vor GerichtChristina Unterberger rät, bei komplizierten Familien- und Vermögensverhältnissen einen in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen versierten Testamentsvollstrecker einzusetzen. „Testamentsvollstrecker wickeln den Nachlass ab und vollziehen die Aufteilung gemäß den Verfügungen im Testament oder verwalten den Nachlass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt.“
Trotz aller Bemühungen landen 20 bis 25 Prozent der Erbstreitereien vor Gericht. Das bedeutet einen oft über Jahre dauernden Prozess, der zudem noch sehr teuer werden kann, denn die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Statt der Auseinandersetzung vor Gericht bietet das erbrechtliche Schiedsverfahren einen Weg zur friedlichen Einigung zwischen den Parteien. „Das Verfahren ist kurz und verursacht weit weniger Kosten als der Gang zu den ordentlichen Gerichten. Das ist bei höheren Streitwerten und nur einer Instanz von Vorteil“, erklärt Rechtsanwältin Ursula Seiler, Geschäftsführerin der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten. Im Schiedsverfahren wird zunächst ein Schlichtungsversuch unternommen. Scheitern die Verhandlungen, entscheidet das Schiedsgericht endgültig und verbindlich.
In der Mediation kann vom letzten Willen des Erblassers auch mal abgewichen werden
Ein anderer Weg ist die Mediation. „Idealerweise, und das wird auch tatsächlich immer häufiger angefragt, kommen Menschen schon, bevor der Erbfall eingetreten ist“, berichtet die Mediatorin Alexandra Bielecke. „Das ist nicht ganz leicht, weil das Thema Erben natürlich immer mit Berührungsängsten verbunden ist. Oft besteht die Sorge, über den Tod eines Angehörigen sprechen zu müssen, obwohl man darüber eigentlich noch gar nicht reden will und sich vielleicht auch ge?danklich noch gar nicht damit beschäftigen will. Ein sensibler Umgang miteinander und Respekt für die Gefühle aller Beteiligten er?möglicht berührende Gespräche. Gemeinsam kann geklärt werden, wie ein Erbe im Sinne des Erblassers und der Erben ausgestaltet sein kann, sodass diese/r gut gehen kann.“
Lösungen aus der Mediation erweisen sich meist als nachhaltig
Ein Mediationsverfahren ist in der Regel deutlich kürzer und oft auch günstiger als ein Gerichtsverfahren, weil nach Stundenhonorar und nicht auf der Basis des Streitwerts abgerechnet wird. Vor allem aber führt es zu nachhaltigeren Lösungen, ist Alexandra Bielecke überzeugt. „Beim gerichtlichen Verfahren wird das Testament als Grundlage genommen. Da ist es oft gar nicht möglich, über die Familien- und Konfliktgeschichte zu sprechen. In einer Mediation dagegen setzen sich alle Beteiligten an einen Tisch und suchen gemeinsam nach einer Lösung. Dabei können auch frühere Konflikte und Verletzungen aufgearbeitet werden. So etwas würde im Gericht gar keine Rolle spielen. Vor Gericht geht es um Fragen wie: Wer hat worauf Anspruch? Ist das durchsetzbar oder nicht? Ganz oft gehen aus einem Gerichtsverfahren nicht zwei Gewinner, sondern ein Gewinner und ein Verlierer heraus. Vom Bruder oder der Schwester verklagt zu werden, lässt den Konflikt zusätzlich eskalieren. Oft wird dadurch noch viel mehr Streit ausgelöst. Das kann eine Familie sehr belasten, zumal es nicht selten lange dauert. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem über das Erbe vor Gericht entschieden wird, fügen sich die Beteiligten aufgrund von Missverständnissen und alten Konflikten zusätzlich Verletzungen zu, ohne dass es bis dahin um konkrete Inhalte oder Lösungen gegangen wäre.“ In der Mediation dagegen bestimmen die Beteiligten die Lösung und können vom letzten Willen des Erblassers auch noch mal abweichen, indem sie miteinander eine andere Lösung verabreden und aushandeln. So wie es dann für alle passt und sich auch gerecht und fair anfühlt. „In der Mediation können sie schnell zusammenkommen, sitzen an einem Tisch, kommen miteinander in ein konstruktives Gespräch. Der Mediator ist allparteilich, er versucht, sich in alle Seiten hineinzuversetzen, das Gespräch gut zu unterstützen; Verletzungen anzusprechen, ohne neue Verletzungen zu erzeugen. Man kann sehr viel deeskalierender arbeiten. Die Beteiligten kommen schneller zu einer Lösung, die für alle Seiten passt und deswegen auch eingehalten wird. Wie lange dieser Prozess dauert, hängt davon ab, wie viele Personen beteiligt sind und wie viele Werte zu verteilen sind. Und wie lange die Konfliktgeschichte schon andauert.“
Autorin: Gabriele Klöckner
aus: KDFB Engagiert 6/2018