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So funktioniert das Faktorverfahren

26.10.2020

Mit der Steuerklasse regelt das Finanzamt, wie viele Steuern über das Jahr verteilt monatlich zu zahlen sind.

Für Ehepaare gibt es die Möglichkeit der Steuerklassen IV/IV mit Faktor. Dieses Modell soll die Besteuerung der Partner nach ihrem Anteil am Familieneinkommen abbilden. Dazu werden die Einkommen der Ehepartner addiert und dann wird die gemeinsame Steuerlast errechnet ­­– das Ehegattensplitting wird dabei berücksichtigt. Davon ausgehend wird anschließend jedem Partner der jeweilige Steueranteil gemäß ihres oder seines Einkommens zugewiesen. Das Faktorverfahren lässt sich beim Finanzamt beantragen. Ein Vorteil der Steuerklasse IV ist, dass die Einkommen beider Partner gleichberechtigt behandelt werden.

KDFB gegen Steuerklasse V

Der KDFB fordert schon seit einigen Jahren die Abschaffung der Steuerklasse V, um Frauen eine bessere eigenständige finanzielle Absicherung zu ermöglichen.

aus: KDFB engagiert 11/2020
Autorin: Claudia Klement-Rückel

Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) ist ein unabhängiger Frauenverband mit bundesweit 145.000 Mitgliedern. Seit der Gründung 1903 setzt er sich für Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen in Kirche, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft ein.
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