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Auflösung: Wie gut kennen Sie das Grundgesetz?

Grundrechte sind Teil des Grundgesetzes. Foto: Patty1971/Photocase

19.12.2018

Prüfen Sie, welche Fragen Sie richtig beantwortet haben.

FRAGE 1 – RICHTIGE ANTWORT A:  Im Auftrag der Westalliierten arbeitete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz aus. Seine 65 stimmberechtigten Mitglieder wurden zuvor von den Länderparlamenten der drei westlichen Besatzungszonen gewählt.

FRAGE 2 – RICHTIGE ANTWORT C:  Der erste Satz der Präambel lautet: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz  gegeben.“ Mit dem Bezug auf Gott wurde das Grundgesetz auch auf ein ethisches Fundament gestellt und be?wusst vom menschenverachtenden Regime der Nazis abgegrenzt.

FRAGE 3 – RICHTIGE ANTWORT B:  Vier Frauen arbeiteten im Parlamentarischen Rat: Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Wessel und Helene Weber sind die „Mütter des Grundgesetzes“. Elisabeth Selbert sorgte dafür, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau ins Grundgesetz aufgenommen wurde.

FRAGE 4 – RICHTIGE ANTWORT B:  Bayern lehnte als einziges Bundesland das Grundgesetz zunächst ab, denn die Bayrische Staatsregierung befürchtete, dass der Bund einen zu großen Einfluss auf die Gesetzgebung in den Ländern erhalten könnte. Dennoch trat das Grundgesetz in Kraft, denn die restlichen Länder hatten zugestimmt.

FRAGE 5 – RICHTIGE ANTWORT A:  Artikel 1 beginnt mit den Sätzen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

FRAGE 6 – RICHTIGE ANTWORT C:  Das Grundgesetz kann nur geändert werden, wenn Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zweidrittelmehrheit einer Änderung zustimmen.

FRAGE 7 – RICHTIGE ANTWORT B:  Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt. (Art. 63 GG)

FRAGE 8 – RICHTIGE ANTWORT C:  Die Änderung von Artikel 1, der sich dem Schutz der Menschenwürde widmet, ist nach Art. 79 GG unzulässig. Diese „Ewigkeitsklausel“ schützt außerdem den Artikel 20: Dort sind Demokratie, Sozialstaatlichkeit und Rechtsstaatsprinzipien festgeschrieben,

FRAGE 9 – RICHTIGE ANTWORT C:  Der Artikel 23 verpflichtet die Bundesrepublik zur Mitwirkung an der Verwirklichung und der Entwicklung der Europäischen Union – und ist damit das Bekenntnis zur Verwirklichung eines vereinten Europas.

FRAGE 10 – RICHTIGE ANTWORT C:  Das Grundgesetz enthält 146 Artikel.

FRAGE 11 – RICHTIGE ANTWORT C:  Dass die Meinungsfreiheit unverzichtbar ist, begründete das Bundesverfassungsgericht so: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.“

FRAGE 12 – RICHTIGE ANTWORT C:  Die Grundrechte gelten unabhängig vom Alter von der Geburt bis zum Tod.

FRAGE 13 – RICHTIGE ANTWORT B:  Erst seit der Reform des Familienrechts 1977 besteht das Recht der Erwerbstätigkeit für beide Ehepartner. Zuvor war die Frau trotz Er?werbstätigkeit dazu verpflichtet, den Haushalt zu führen. Dem Ehemann war es somit gestattet, mit Hilfe des Vormundschaftsgerichtes (heute: Familiengericht) den Arbeitsplatz seiner Ehefrau auch gegen deren Willen zu kündigen, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkam.

FRAGE 14 – RICHTIGE ANTWORT C:  Das „Sittengesetz“, das auch „Moralgesetz“ genannt wird, ist kein geschriebenes Gesetz und daher auch in keinem Gesetzbuch zu finden. Vielmehr umfasst es die allgemeinen Wertvorstellungen einer Gesellschaft, die für ein Zusammenleben unverzichtbar und allgemein anerkannt sind – sich aber selbstverständlich auch dauernd im Wandel befinden.

FRAGE 15 – RICHTIGE ANTWORT A: Die Grundrechte beschränken in erster Linie die staatliche Macht und sind damit Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat. Im Verhältnis der Menschen untereinander sind sie grundsätzlich nicht unmittelbar verpflichtend. Allerdings verschafft zum?Beispiel das Antidiskriminierungsgesetz dem Grundrecht der Gleichheit aller Menschen Geltung und verbietet Benachteiligungen etwa wegen der Herkunft, des Geschlechts oder der Religion.

Autorin: Susanne Zehetbauer
aus: KDFB Engagiert 1+2/2019

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