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Endlich mehr Frauen in die Parlamente!

02.10.2019

Mehr als die Hälfte aller Wahlberechtigten ist weiblich. Trotzdem dümpelt der Frauenanteil im Bundestag und in den Landtagen bei plus/minus 30 Prozent. Das Aktionsbündnis Parité, das viele Frauenorganisationen, darunter auch der KDFB, unterstützen, will das ändern. Doch während sich über das Ziel „Mehr Frauen in die Politik!“ (fast) alle einig sind, ist der Weg dorthin umstritten. Zwei Rechtswissenschaftlerinnen betrachten Paritätsgesetze aus unterschiedlichen Blickwinkeln: die Kasseler Professorin Silke Laskowski und die Augsburger Professorin Monika Polzin.

Das gab es in Deutschland noch nie: In Brandenburg müssen die Parteien bei Landtagswahlen auf ihren Listen ab 2020 gleich viele Frauen wie Männer aufstellen. Auf einen Mann muss eine Frau folgen, auf eine Frau ein Mann. Der Potsdamer Landtag beschloss damit im vergangenen Januar das erste geschlechterparitätische Wahlgesetz in Deutschland mit den Stimmen der SPD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen. Das Bundesland Thüringen zog im vergangenen Juli nach und beschloss eine gesetzliche Vorgabe für die Geschlechterverhältnisse auf Wahllisten.

Andere europäische Länder sind schon weiter als Deutschland 

Frankreich hat seit 2001 ein Parité-Gesetz, ebenso zehn weitere Staaten der EU, darunter Polen, Slowenien und Irland. Meist sehen die Bestimmungen in diesen Ländern vor, dass die Wahllisten der Parteien einen bestimmten Anteil von Frauen und Männern enthalten müssen. In vielen weiteren EU-Staaten gibt es statt Gesetzen freiwillige Regelungen der Parteien, die teils nur schwammige Zielvereinbarungen, teils aber konkrete, verbindliche Selbstverpflichtungen enthalten. In Schweden beispielsweise gibt es keine gesetzlich festgelegte Quote, aber parteiinterne Vorschriften, die viel Wirkung zeigen: Mit 47 Prozent hat das Parlament in Stockholm den dritthöchsten Frauenanteil aller europäischen Länder.

Auch in Deutschland gibt es solche parteiinternen Regelungen: Die Grünen beschlossen ihre verbindliche 50-Prozent-Frauenquote bereits bei der Parteigründung im Jahr 1979, bei der Linken ist es ähnlich. Die SPD hat sich in den 80er-Jahren eine 33-Prozent-Quote gegeben, heute fordert die Satzung eine abwechselnde Listung mit einem Mindestanteil an Frau- en und Männern von jeweils 40 Prozent. Diesen drei Parteien ist es zu verdanken, dass der Frauenanteil im Bundestag seit 1987 deutlich anstieg – auf rund ein Drittel. Vorher lag er jahrzehntelang zwischen sechs und zehn Prozent. Auch die CDU hat mittlerweile parteiinterne Ziele für die Repräsentanz von Frauen beschlossen – die CSU gibt nur für die Führungsgremien auf Landes- und Bezirksebene einen Frauenanteil von 40 Prozent vor. Zuletzt zog im April 2019 die FDP nach. Die AfD lehnt Quoten in jeder Form ab.

Quoten zeigen Wirkung, das ist unbestritten 

Aber ist ein Gesetz wie in Brandenburg der richtige Weg? „Ja!“, sagen die einen, das ist ein überfälliger Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung und einer zeitgemäßen Demokratie. „Nein!“, sagen die anderen und sehen darin eine grundgesetzwidrige Absage an das Demokratieverständnis unserer Verfassung. Zwei Rechtswissenschaftlerinnen vertreten in dieser Frage entgegengesetzte Standpunkte. Beide sind Expertinnen für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht: Monika Polzin ist Juniorprofessorin an der Universität Augsburg und hält das Brandenburger Gesetz für „offensichtlich verfassungswidrig“. Die Kasseler Juraprofessorin Silke Laskowski hat als Sachverständige am Brandenburger Paritätsgesetz mitgewirkt und 2016 eine Popularklage des Aktionsbündnisses Parité gegen die Wahlgesetze in Bayern vertreten, die allerdings abgewiesen wurde und nun zur Prüfung beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.    

Autorin: Susanne Zehetbauer
Aus: KDFB engagiert 10/2019

 

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