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Neue Pflegereform beschlossen

istockphoto.com/Geber86

31.05.2023

Der Bundestag hat  eine weitere Pflegereform beschlossen. Ab Juli steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung.  Anfang 2024 werden die Leistungen in der ambulanten Pflege angehoben und Heimbewohnerinnen und -bewohner entlastet. Die Seniorenverbände kritisieren die Reform als unzureichend. Die wichtigsten Punkte aus dem „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“:

Die neuen Beiträge

Zum Juli dieses Jahres werden die Beiträge angehoben. Damit werden die Einnahmen der Pflegeversicherung um 6,6 Milliarden Euro pro Jahr steigen. Zum anderen muss die Regierung das Beitrags-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022 umsetzen, wonach Eltern für ihren Erziehungsaufwand bei den Beiträgen entlastet werden müssen.

Der allgemeine Beitragssatz steigt von drei Prozent des Bruttoeinkommens auf 3,4 Prozent. Kinderlose zahlen dann vier Prozent Pflegebeitrag, bisher sind es 3,4 Prozent. Für Eltern wird der Pflegebeitrag vom zweiten Kind an bis zum 25. Lebensjahr eines Kindes um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte verringert. Er beträgt also mit zwei Kindern 3,15 Prozent, mit drei Kindern 2,90 Prozent, mit vier Kindern 2,65 Prozent und mit fünf und mehr Kindern 2,4 Prozent.

Pflege zu Hause

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung für Angehörige, die die Versorgung allein oder mithilfe von Pflegediensten zu Hause übernehmen, werden Anfang 2024 um fünf Prozent erhöht. 2025 sollen die Leistungen um weitere 4,5 Prozent angehoben werden. Knapp vier Fünftel der rund fünf Millionen Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt.

Entlastungsbudget

Bislang können pflegende Angehörige bis zu 1.612 Euro für eine Verhinderungspflege oder 1.774 Euro für eine Kurzzeitpflege bekommen. Künftig sollen diese Leistungen in einem sogenannten Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zusammengefasst werden, um sie flexibler nutzen zu können. Für alle pflegenden Angehörigen soll es ab Juli 2025 zur Verfügung stehen.

Bezahlte Pflegetage

Bisher können berufstätige Angehörige für jeden Pflegefall in der Familie einmalig zehn Tage bezahlt freinehmen. Von 2024 an haben sie Anspruch auf zehn solcher bezahlten Pflegetage pro Jahr.

Pflege im Heim

Heimbewohnerinnen und -bewohner erhalten Zuschüsse zu den Zahlungen, die sie selbst leisten müssen (Eigenanteil). Sie richten sich danach, wie lange sie schon im Heim leben. Anfang 2024 soll dieser Zuschuss erhöht werden, für das erste Jahr des Heimaufenthalts um zehn Prozentpunkte auf 15 Prozent, für die folgenden beiden Jahre auf 30 beziehungsweise 50 Prozent – und für das vierte und alle weiteren Jahre auf 75 Prozent. Der Eigenanteil liegt inzwischen im Durchschnitt bei mehr als 2.400 Euro pro Heimplatz und Monat.

Alterung der Gesellschaft

Das Thema Pflege ist eines der zentralen politischen Herausforderungen der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts. Laut der  Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen durch die zunehmende Alterung bis 2055 um 37 Prozent zunehmen. Das heißt: ein Anstieg von derzeit rund fünf Millionen auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055.

Seniorenorganisationen kritisieren Reform

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (Bagso) fordert eine grundlegende Neukonzeption des Pflegesystems.  „Kleinteilige Reformen“ wie das jetzt beschlossene Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz lösten die wesentlichen Probleme in der Pflege nicht. In einem Positionspapier spricht sich die Arbeitsgemeinschaft  dafür aus, den Kommunen die Verantwortung für die Versorgung von Hilfs- und Pflegebedürftigen zu übergeben. Es müsse Aufgabe der Kommunen sein, bedarfsgerechte Angebote für Sorge und Pflege sicherzustellen und Akteure zu vernetzen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kritisierte, es fehlten ausreichende Angebote an Informations- und Beratungsstellen,Begegnungsstätten sowie Tages- und Kurzzeitpflege. Die Pflege durch Angehörige bröckele zunehmend. Das Armutsrisiko für Pflegebedürftige steige.

Ziel muss sein, Lebensorte zu fördern und zu entwickeln, in denen altengerechtes Wohnen und individuelle Hilfsangebote zur Verfügung stehen.  Kommunen sollten zudem verpflichtet werden, kleinräumig Pflegebedarfsplanungen zu erstellen.

epd/kna/ko

 

 

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