Neue Gesetze zum Schutz von Kindern und Frauen

Der Bundestag hat zwei Gesetzen zugestimmt, die lange erwartet wurden: für mehr Schutz vor Missbrauch und sowie die bessere Versorgung von Gewaltopfern. Besserer Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt sowie ein Rechtsanspruch auf Beratung für von Gewalt betroffene Frauen – für diese beiden beschlossenen Gesetze gibt es viel Zuspruch. Der Bundestag hat sowohl dem Gewalthilfegesetz als auch dem sogenannten UBSKM-Gesetz zugestimmt.
KDFB begrüßt neue Gesetzgebung
Das Gesetz stelle einen wichtigen Fortschritt im Kampf gegen sexuellen Missbrauch dar und entspreche einer Forderung des KDFB im Vorfeld der Bundestagswahl, so der Verband. „Es ist ermutigend, dass der Bundestag einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht hat. Gleichzeitig bleibt noch viel zu tun, insbesondere mit Blick auf den Schutz von erwachsenen Frauen“, sagt KDFB-Vizepräsidentin Ute Zeilmann.
Die gesetzliche Verankerung der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung sowie die Schaffung einer unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sind zentrale Schritte, um Betroffene zu stützen, das ihnen Angetane wahrzunehmen, zu bearbeiten, auch um strukturelle Verbesserungen voranzutreiben. Neben diesen Maßnahmen begrüßt der KDFB die Berichtspflicht zur regelmäßigen Lageanalyse zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie die Schaffung eines bundesweiten Beratungssystems, das Betroffene bei der individuellen Bearbeitung unterstützt.
Missbrauch an Erwachsenen berücksichtigen
Trotz dieser positiven Entwicklungen sieht der KDFB zentrale Forderungen offen. So fordert der Verband, dass in der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs Erwachsene als Betroffene stärker einbezogen werden. „Missbrauch an Erwachsenen, insbesondere an Frauen, wird oft bagatellisiert. Auch hier muss die Aufarbeitung dringend vorangetrieben werden“, so Zeilmann. Der KDFB fordert zudem eine Erweiterung des Paragraf 174c StGB, um sexuellen Missbrauch in Seelsorgebeziehungen ebenfalls unter Strafe zu stellen. Die bisherigen Bestimmungen schützen nur Missbrauch in psychotherapeutischen oder anderen Betreuungsverhältnissen, jedoch nicht in Seelsorgebeziehungen, in denen ein erhebliches Machtgefälle und eine Gefahr der Abwertung von Frauen als Nicht-Geweihte besteht. „Die vollständige Anerkennung und Unterstützung der Betroffenen von sexuellem Missbrauch, gerade von betroffenen erwachsenen Frauen, ist noch nicht erreicht. Wir werden weiterhin mit Nachdruck für die Rechte der Betroffenen jeglichen Alters eintreten“, betont Zeilmann.
Rechtssichere Grundlage geschaffen
Die Präsidentin des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, begrüßte die Aussicht, dass nun Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen bundesweit gestärkt werden. Dafür schaffe das Gesetz, das auf den Namen der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Kindesmissbrauch, Kerstin Claus, zurückgeht, endlich eine verlässliche und rechtssichere Grundlage. Insbesondere begrüßte das oberste katholische Laiengremium, dass Betroffene das Recht auf Akteneinsicht in den Jugendämtern erhalten sollen. Die Erfahrung mit bestehenden Angeboten zeigt, dass die Zahl der Hilfesuchenden immens hoch ist , so Stetter-Karp. Sie erneuerte die Forderung nach einer entsprechenden Ombudsstelle sowie einer Sicherung des Fonds für Betroffene, der 2013 aufgelegt worden war.
Weitere Aufarbeitung gefordert
Der religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Castellucci, sprach von einem Meilenstein. Der vorgesehene regelmäßige Bericht des oder der Missbrauchsbeauftragten im Bundestag rücke das Thema endlich stärker in den Fokus . Für vollständige Gerechtigkeit bleibe derweil noch viel zu tun. Auch die Präsidentin des Kinderschutzbundes, Sabine Andresen, sprach sich für weitere Schritte aus: Die nächste Regierung sei gefordert, stringent die Umsetzung im Interesse des Gewaltschutzes, aber auch der Aufarbeitung zurückliegender Fälle zu betreiben. Auch in Zeiten knapper Ressourcen dürfe gerade in diesem Handlungsfeld nicht gespart werden.
Rechtsanspruch auf Schutz
Auch die Diakonie begrüßte das Gewalthilfegesetz. Endlich sei der Weg frei für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt gegen Frauen und eine bedarfsgerechte Finanzierung, sagte Diakonie-Bundesvorständin Elke Ronneberger. Der Bund beteiligt sich mit 2,6 Milliarden Euro erstmalig an der Finanzierung von Beratungsstellen und von Frauenhäusern.
Der Deutsche LandFrauenverband (dlv) sprach von einem bedeutenden Schritt . Bitter sei jedoch, dass Transpersonen von dem Gesetz ausgenommen seien. Gewalt stelle das größte Gesundheitsrisiko für Frauen da, betonte die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele. Sie sei froh, dass das Gesetz die Versorgung mit Frauenhaus-Plätzen und Beratungsstellen sichern solle. Darüber hinaus brauche es jedoch ein umfassendes Gesamtkonzept gegen Gewalt an Frauen sowie eine bessere Finanzierung des Hilfssystems.
In Deutschland stirbt laut Statistik fast jeden Tag eine Frau oder ein Mädchen durch eine Gewalttat. Jeden zweiten Tag sei der Täter der Partner oder Ex-Partner. Knapp 400 Frauen würden täglich Opfer von Partnerschaftsgewalt. Nach Angaben der Diakonie fehlen rund 14.000 Plätze in Frauenhäusern.
kna/ko