Missbrauch: Kritik an Anerkennungsverfahren in katholischer Kirche
Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz äußert Kritik daran, wie derzeit über Anerkennungszahlungen entschieden wird.
Betroffene von sexualisierter Gewalt fordern von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz mehr Transparenz und Tempo bei den Verfahren für Anerkennungsleistungen. Nur wenn die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen künftig alle Bescheide schriftlich zu begründen hat, könnten diese von den einzelnen Betroffenen nachvollzogen werden, erklärte der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz am Montag in Bonn. Das bisherige Verfahren ohne jede Begründung sei inakzeptabel.
Auch sei die Bearbeitungszeit für Erst- und Neuanträge sowie bei Widersprüchen von 12 bis 18 Monaten nicht zu akzeptieren. Es bestehe das Risiko, dass von Missbrauch betroffene Personen während des laufenden Verfahrens sterben. Der Betroffenenbeirat forderte die Bischofskonferenz daher auf, eine zeitnahe und dauerhafte Reduzierung der Bearbeitungszeiten auf einen vertretbaren Umfang sicherzustellen.
In der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen entscheiden seit dem 1. Januar 2021 Fachleute aus den Bereichen Recht, Medizin und Psychologie über Anträge für Entschädigungszahlungen an Opfer sexueller Gewalt im Bereich der katholischen Kirche. Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz berät die leitenden Geistlichen und vertritt die Interessen Missbrauchsbetroffener.
epd/sco