Familienministerin will Altersgrenze für Social Media
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bleibt bei ihrer Forderung nach einer Altersgrenze für Social-Media-Plattformen. Für sie bleibt eine Social-Media-Altersgrenze ein gutes Instrument für Schutz im Netz. Sie kündigt Gespräche auf EU-Ebene an, hält aber auch eine nationale Regelung für möglich. Die von ihr eingesetzte Kommission sah das anders. Bei der Übergabe der Empfehlungen einer Expertenkommission für den Schutz Minderjähriger im Netz kündigte Prien Gespräche darüber mit der EU-Kommission an. Parallel wolle sie aber auch an Eckpunkten für eine nationale Regelung arbeiten, falls daraus nichts werde, sagte Prien. Die von ihr eingesetzte Kommission sieht Regulierungsbedarf bei Social-Media-Plattformen, legte sich aber bei der Altersgrenze nicht fest – und plädierte ausdrücklich für eine europäische Regelung.
Kommission empfiehlt Altersgrenze von 13 Jahren
Die Kommission nennt in ihrem Abschlussbericht zwei Alternativen: Eine pauschale Altersgrenze von 13 Jahren für TikTok und Co. oder eine Altersbeschränkung konkreter Dienste oder Funktionen, „sofern von ihnen besondere Wirkungs- oder Nutzungsrisiken ausgehen“. Die eine Regelung biete mehr Flexibilität, die andere mehr Rechtsklarheit, sagte die Kommissionsvorsitzende Nadine Schön. Für beides habe es in der Kommission Sympathien gegeben, ergänzte die CDU-Politikerin.
Eine klare Altersgrenze von 13 Jahren fordert die Kommission zugleich für KI-Chatbots, weil sie die Gefahr sieht, dass Kinder diese Funktion mit echten Freunden und Vertrauenspersonen verwechseln könnten. Dies könne die soziale Entwicklung gefährden, sagte der zweite Kommissionsvorsitzende Olaf Köller. „Wenn ein Kind nachts mit einem KI-Begleiter spricht, der simuliert, der beste Freund zu sein, dann ist das keine Spielerei“, sagte Schön. Ein Problem ist laut Köller auch das sogenannte Mainstreaming der KI, das Darstellen einer Mehrheitsauffassung. „Die Pluralität der Welt reduziert sich erheblich“, sagte der Bildungsforscher.
Prien sucht Gespräche auf EU-Ebene
Prien schloss sich der Forderung nach einer Altersgrenze auch für KI-Chatbots an. Sie will nach eigenen Worten nun zügig Gespräche mit den Fachkolleginnen und -kollegen auf EU-Ebene sowie mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen über mögliche Regulierungswege führen. Auch die EU-Kommission hatte ein Gremium zu der Frage eingesetzt, das am 13. Juli seine Empfehlungen vorlegen will.
Bisher gibt es keine einheitliche Auffassung der EU-Länder über eine Altersgrenze und schon gar nicht über ein konkretes Alter, auch in Deutschland. CDU und SPD hatten sich in der Vergangenheit für ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahre ausgesprochen. Die SPD will dabei auch bleiben, wie mehrere Bundestagsabgeordnete, darunter die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Digitalpolitiker Johannes Schätzl, am Mittwoch erklärten. Zurückhaltender äußerte sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Altersgrenzen „können ein richtiger Schritt sein“, sagte sie – ohne sich auf ein Alter festzulegen.
Verankerung im Bürgerlichen Gesetzbuch
Prien will mit ihrer Kabinettskollegin Hubig auch über eine andere Empfehlung der Kommission reden: die Verankerung eines Rechts, vor digitaler Vernachlässigung bewahrt zu werden, im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie halte das für einen „ganz wesentlichen Ansatz“, sagte Prien und verwies darauf, wie sich die Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Jahr 2000 ausgewirkt hat.
Der Abschlussbericht der Expertenkommission umfasst insgesamt 56 Handlungsempfehlungen. Sie richten sich an Gesetzgeber und Verwaltung, Eltern, Bildungsinstitutionen, Gesundheitswesen und Plattformen. Zu den Empfehlungen gehört beispielsweise auch das Verbot privater Smartphone-Nutzung in der Schule bis zur siebten Klasse, Beratung zu digitaler Mediennutzung in Vorsorgeuntersuchungen und eine „Kinderonlinewache“, damit Minderjährige gefährliche Inhalte oder Verhaltensweisen selbst bei der Polizei anzeigen und melden können.
KDFB setzt sich für Kinderschutz in digitalen Medien ein
Der KDFB Landesverband Bayern verabschiedete auf seiner Delegiertenversammlung Mitte Juni zwei Beschlüsse zum Kinderschutz in digitalen Medien. Zum einen forderten die Delegierten kindgerechte Apps und Plattformen ohne Endlos-Scrollen, Autoplay oder versteckte Kaufknöpfe. Anbieter sollen ihre Angebote jährlich extern prüfen lassen, leicht zugängliche Beschwerdewege bereitstellen und Übergriffe wie Grooming rasch erkennen. Personalisierte Werbung auf Basis von Kinderdaten lehnt der Verband strikt ab. Als Altersnachweis soll ein europaweiter digitaler Ausweis genügen, ohne zusätzliche Datenspeicherung.
Ein zweiter Beschluss sieht eine bayernweite Informationskampagne vor: kostenfreie Medienbildungsangebote an Schulen und Kitas, verbindliche Vermittlung von Medienkompetenz im Unterricht sowie klare Regeln für Online-Spiele – feste Ausgabenlimits, transparente Gewinnchancen und ein Verbot manipulativer Belohnungsschleifen. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sollen konsequent sanktioniert, Kinder nicht länger als Werbefiguren in sozialen Medien eingesetzt werden.
„Digitale Räume dürfen Kinder nicht ausnutzen. Wir brauchen verbindliche Regeln und konsequente Kontrolle“, betont die frisch gewählte KDFB-Landesvorsitzende Tanja Pichlmeier.
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