Menü

Bischöfe verabschieden „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“

Kardinal Reinhard Marx

28.11.2022

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am 22. November mit der erforderlichen Mehrheit eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ als Empfehlung für die deutschen Bistümer beschlossen. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland. Sie gilt für die rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und ihrer Caritas.

Eine wichtige Botschaft der neuen Grundordnung: Der Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliegt keinen rechtlichen Bewertungen und entzieht sich dem Zugriff des Dienstgebers. Diese rechtlich unantastbare Zone erfasst insbesondere das Beziehungsleben und die Intimsphäre. Abgesehen von Ausnahmefällen bleibt der Austritt aus der katholischen Kirche wie in der bisherigen Fassung der Grundordnung ein Einstellungshindernis beziehungsweise  Kündigungsgrund.

Der KDFB hat sich bereits im Januar gemeinsam mit anderen Katholischen Verbänden und Organisationen der Initiative #OutInChurch – für eine Kirche ohne Angst angeschlossen.

„Die katholische Kirche ist so vielfältig wie die Gesellschaft selbst und Heimat für jede*n. Niemand darf wegen der eigenen sexuellen Orientierung und /oder geschlechtlichen Identität diskriminiert oder ausgeschlossen werden“, stellen über 20 katholische Verbände und Organisationen, darunter auch der KDFB, in einer gemeinsamen Erklärung fest. Sie unterstützen damit die Initiative #OutInChurch – für eine Kirche ohne Angst. Zur Pressemitteilung

 

Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) ist ein unabhängiger Frauenverband mit bundesweit 145.000 Mitgliedern. Seit der Gründung 1903 setzt er sich für Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen in Kirche, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft ein.
© 2024 | KDFB engagiert