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Organspende: Pro und kontra Widerspruchslösung

In Deutschland dürfen einem toten Menschen nür dann Organe entnommen werden, wenn er sich zu Lebzeiten freiwillig dafür entschieden hat. Foto: mauritius/BSIP/Amelie-Benoist

01.04.2019

Ein Gesetz soll die Organspende neu regeln. Bisher ist die Entnahme von Organen nur mit ausdrücklicher Zustimmung möglich. Jetzt steht die Widerspruchslösung zur Debatte: Danach gilt jeder Bundesbürger zunächst als Organspender, es sei denn, er selbst oder Angehörige haben widersprochen.

Alle acht Stunden stirbt in Deutschland ein schwerkranker Mensch, der möglicherweise weiterleben könnte, wenn die Ärzte ihm eine Niere, ein Herz oder eine Lunge einpflanzen könnten. Die Wartelisten der deutschen Transplantationszentren sind voll: Etwa 10.000 Kranke hoffen derzeit, dass sich bald für sie ein passendes Organ findet. Doch es gibt nicht genug Spender. Liegt das an der geltenden gesetzlichen Regelung? 

In Deutschland dürfen einem toten Menschen nuür dann Organe entnommen werden, wenn er sich zu Lebzeiten freiwillig dafür entschieden und diese Entscheidung in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung eingetragen hat. Ist das nicht der Fall, entscheiden Angehörige am Sterbebett – oft eine sehr schwere Aufgabe. 

Deutschland ist eines der Schlusslichter bei den Organspende- Zahlen 

Es gilt die Entscheidungslösung. Mit etwa elf Spendern pro eine Million Einwohner ist Deutschland eines der Schlusslichter im internationalen Vergleich. In Spanien hingegen, dem Spitzenreiter weltweit, spenden mehr als 40 von einer Million Menschen ihre Organe nach dem Tod. Die gesetzliche Regelung ist dort eine andere. Wie in den meisten europäischen Ländern gilt in Spanien die sogenannte Widerspruchslösung. Und die besagt: Wer zu Lebzeiten nicht aktiv widerspricht, gilt nach dem Tod automatisch als Organspender. Sollte auch in Deutschland diese Regelung eingeführt werden? Darüber wird lebhaft diskutiert. Denn die Zahl der Organspender muss steigen, darin sind sich alle einig. 

Mit einem kürzlich verabschiedeten Gesetz hat der Bundestag bereits einen Schritt in diese Richtung getan: In den Kliniken werden ab April Strukturen und Abläufe bei der Organspende verbessert. 

Für Organspende gibt es keine Altersgrenze 

In einem zweiten Schritt könnte eine Reform folgen, die neu festlegt, wer zum Organspender wird. Die Befürworter der Widerspruchslösung erhoffen sich mehr Organe für wartende Kranke. Die Widersacher befürchten einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Spender. Dabei sind viele über das Thema nicht ausreichend informiert. Laut einer aktuellen Umfrage bestehen große Wissenslücken. So hat beispielsweise fast die Hälfte der Befragten ab 65 Jahren, die keinen Organspendeausweis haben, dies mit ihrem Alter begründet, obwohl es für eine Organspende keine Altersgrenze gibt. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die bundesweit Organspenden koordiniert, hofft auf „die Entwicklung einer Kultur der Organspende, in der das Denken an die Organspende am Lebensende zur Selbstverständlichkeit wird“, so Stiftungsvorsitzender Hans Lilie. Es ist ein Denken, das die sensibelsten Bereiche der menschlichen Existenz betrifft.

Autorin: Maria Sileny

aus:KDFB Engagiert 4/2019

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