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Kontra Widerspruchslösung

KDFB-Vizepräsidentin Birgit Mock spricht sich gegen die Widerspruchslösung aus. Foto: privat

01.04.2019

Die Naturwissenschaftlerin Birgit Mock, Jahrgang 1970, ist Geschäftsführerin beim Hildegardis-Verein in Bonn und Vizepräsidentin des KDFB. Seit 2016 ist sie Beraterin in der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz. 

„Aus meiner Sicht wendet sich die Widerspruchslösung gegen das Selbstbestimmungsrecht. Eine Organentnahme berührt das Recht auf körperliche Unversehrtheit, deswegen muss die betroffene Person vorher aktiv zugestimmt haben. Aus diesem Grund bin ich dafür, dass die gesetzliche Regelung so beibehalten bleibt, wie sie jetzt ist. Zugleich halte ich es für wichtig und notwendig, für die Entscheidung zur Organspende zu werben, denn in Deutschland gibt es nicht genug Menschen, die dazu bereit sind. Das führe ich vor allem auf mangelnde Aufklärung zurück. Bei der Organspende handelt es sich um ein angstbesetztes Thema. Menschen haben Fragen dazu: Wie läuft es ab? Merke ich noch etwas davon? Geht das überhaupt, wenn ich zu Hause sterbe? Solange sie sich nicht wirklich gut informiert fühlen, entscheiden sie sich lieber nicht dafür. Es geht bei der Organspende nämlich um nichts Geringeres als die Existenz selbst: Auf der einen Seite gibt es eine sterbende Person, auf der anderen Seite eine, die sich Heilung von einer schweren Krankheit erhofft. Es ist ein wichtiges ethisches Anliegen, beide Seiten in den Blick zu nehmen. Die menschliche Würde ist unantastbar, das gilt für jede Person, insbesondere auch für diejenige, die im Sterben liegt. Das menschliche Leben ist nicht verzweckbar, deswegen soll eine Organspende eine bewusste, freie Entscheidung bleiben.

Jeder Mensch soll seine wichtigsten Entscheidungen für sich frei treffen können

Ich persönlich finde es gut, die Organspende im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung zu regeln. Weil es letztlich um einen ganzen Fragenkomplex rund um das Thema Lebensende geht. Fragen wie „Wünsche ich mir lebensverlängernde Maßnahmen?“ sind ja eng verknüpft mit der Frage nach der Organspende. Denn um transplantationsfähige Organe bis zum Hirntod zu erhalten, sind gegebenenfalls lebensverlängernde Maßnahmen notwendig. Man sieht: Die Organspende ist nur ein Teil der Entscheidungen, die fürs Lebensende zu treffen sind. Deswegen ist es zu kurz gedacht, das Thema aus dem Zusammenhang herauszunehmen und mit der Widerspruchslösung Fakten zu schaffen. 

Ich habe es mit meinen Eltern jetzt selbst erlebt. Sie sind beide um die 80 Jahre alt und haben eine Patientenverfügung gemacht. Gemeinsam haben wir Fragen besprochen wie: Was kannst du dir vorstellen? Was willst du ganz genau? Was ist dir zu viel? Wo brauchst du noch Information? Beide haben sich da gewissenhaft durchgearbeitet. Und es tat uns allen gut zu wissen, dass man nach einem zeitlichen Abstand eine Patientenverfügung noch einmal durchsehen und aktualisieren kann, das sehe ich auch für meine eigene Verfügung so. Ich finde, das ist ein guter Weg. 

Mir ist bewusst, dass viele andere Länder einen höheren Prozentsatz Organspender aufweisen können. Das mag an der dort geltenden Widerspruchslösung liegen, vielleicht aber auch an einem anderen Umgang mit dem Thema. Wir können von anderen Ländern lernen. Denn wir alle sind daran interessiert, dass sich der Anteil der Organspender in der Bevölkerung erhöht. Es darf aber bei aller Not nicht ein Leben gegen ein anderes aufgewogen werden. Jeder Mensch soll seine wichtigsten Entscheidungen für sich frei treffen können. Das muss am Lebensende genauso gelten wie in allen anderen Situationen auch.“

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