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Mama ist krank

Auch Mütter können krank werden. Dann ist passende Unterstützung gefragt, wie sie das Familienpflegewerk bietet. Foto: plainpicture/Frank Muckenheim

31.10.2019

Wenn Mama oder Papa ausfallen, hilft das Familienpflegewerk. Auch Alleinstehende, Senioren oder Menschen mit Handicap können sich auf die erfahrenen Familienpflegerinnen verlassen. Ein Überblick, wer Anspruch auf die Leistungen des Familienpflegewerks hat.

Es kann jede Familie treffen und jede alleinstehende Person: Ein Notfall tritt ein, und man braucht zupackende Hilfe, um den Alltag zu bewältigen und die Kinder zu versorgen. Immer dann ist es gut, sich an eine der 22 Familienpflegestationen in Bayern zu wenden, die zum Familienpflegewerk gehören. Mit rund 200 qualifizierten Kräften und mehr als 145.000 Einsatzstunden pro Jahr ist es der größte Anbieter von Familienpflege in Bayern.

Wenn ein Elternteil krank ist

Mama muss ins Krankenhaus, und die Kinder sind allein zu Hause. Das ist der klassische Fall, in dem Familienpflege abgerufen wird. Wenn die Person, die die Erziehung hauptsächlich leistet, schwer erkrankt und dadurch Kinder unter zwölf Jahren unversorgt sind oder nicht ausreichend betreut werden können, bietet die Familienpflege professionelle Fachkräfte an. Sie kommen bis zu acht Stunden pro Tag ins Haus. Bei ihren Einsätzen kümmern sie sich vorrangig um die fachliche Betreuung und Pflege der Kinder und in zweiter Linie um Aufgaben im Haushalt. Sie sorgen dafür, dass der Familienalltag rasch wiederhergestellt wird und sich die kranke Mutter oder der kranke Vater bald erholen kann, ohne sich mit zusätzlichen Sorgen belasten zu müssen.

Damit die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können

In solchen Fällen kann eine Familienpflege beziehungsweise Haushaltshilfe ärztlich verordnet werden, die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten. Von der Familie wird aber ein Eigenanteil erwartet.

Familienpflegerinnen springen nicht nur ein, wenn ein Elternteil durch einen Krankenhausaufenthalt ausfällt, sondern auch bei anderen Notfällen. Beispielsweise wenn die Mutter oder der Vater psychisch überlastet ist oder sich einer ambulanten Behandlung unterziehen muss. Die Hilfe ist als Überbrückung gedacht und zeitlich nicht begrenzt. Ziel ist es, das Familiensystem aufrechtzuerhalten, damit die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können.  

Rund um Schwangerschaft und Geburt

Welche Freude! In einer jungen Familie kündigt sich ein Baby an. Doch oft ist der Weg zum Familienglück nicht einfach. Sei es, dass die Mutter wegen einer Risikoschwangerschaft länger liegen muss, sei es, dass die Geburt problematisch verläuft und sich die Mutter länger erholen muss, sei es, dass sie durch eine Mehrlingsgeburt belastet ist. Der Alltag mit Zwillingen oder Drillingen ist oft sehr aufreibend. Eine Familienpflegerin kann helfen, ihn zu bewältigen. Auch in diesen Fällen rund um Schwangerschaft und Geburt übernimmt die Krankenkasse die Kosten, sofern ein ärztliches Attest vorliegt.

Wenn der Haushalt überfordert

Manche Eltern sind mit der Versorgung ihrer Kinder, mit der Organisation des Alltags und mit dem Haushalt vollkommen überfordert. Die Gründe können vielfältig sein: Vielleicht fühlen sich die Eltern durch persönliche Probleme belastet, vielleicht haben sie auch nie grundlegende Kenntnisse der Haushaltsführung und Kinderpflege gelernt. Gravierende Folgen hat diese Überforderung vor allem für sehr junge Mütter und Väter mit Säuglingen, die nicht auf die Unterstützung einer erweiterten Familie oder eines sozialen Netzwerks zurückgreifen können, und für Familien, die eine Tendenz zur häuslichen Verwahrlosung und Vernachlässigung der Kinder zeigen.

Eltern fit machen für den Familienalltag

In all diesen Fällen leisten speziell ausgebildete Familienpflegerinnen zupackende Hilfe. Sie haben eine zweijährige Ausbildung zur Haushaltsorganisations-Trainerin absolviert. Das Familienpflegewerk kann mittlerweile 35 Mitarbeiterinnen mit dieser speziellen Ausbildung in die Familien schicken. Ihr Ziel ist es, im Rahmen eines Trainings die Eltern fit zu machen, damit alle Familienmitglieder verlässlich versorgt und der Familienalltag selbstständig bewältigt werden kann. Es werden also nicht nur Kompetenzen in der Kinder- und Säuglingspflege und Haushaltsführung vermittelt, sondern auch funktionierende Haushaltsstrukturen aufgebaut und die Budgetplanung trainiert. Die Hilfe wird nach Absprache über das zuständige Jugendamt finanziert. Die Stunden können flexibel als Wochen- oder Gesamtbudget vereinbart werden, je nachdem, wie hoch der Unterstützungsbedarf bei der Familie ist.

Für Alleinstehende

Was viele nicht wissen: Mit dem Krankenhausstrukturgesetz gibt es auch für alleinstehende Menschen die Möglichkeit, Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen zu erhalten. Voraussetzung ist, dass ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, vor allem nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung nicht möglich ist. Auch diese Leistung übernimmt die Krankenkasse, wenn der Arzt sie verordnet.

Ersatz für Pflegende

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, braucht auch einmal Urlaub. Dennoch muss die Pflege sichergestellt werden. Auch in diesen Fällen ist das Familienpflegewerk ein wichtiger Ansprechpartner. Denn Familienpflegerinnen leisten auch Verhinderungspflege und springen als Ersatz für die abwesende Pflegeperson ein, wenn diese durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe die Pflege nicht selbst sicherstellen kann. Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle Menschen mit Pflegegrad 2, die seit mindestens sechs Monaten gepflegt werden. Eine Familienpflegerin übernimmt dann die Betreuung des Pflegebedürftigen: Sie begleitet ihn beispielsweise auf Spaziergängen, Behördengängen und bei Arztbesuchen, liest ihm vor, leistet Hilfe im Haushalt und bedarfsgerechte Unterstützung in der Pflege. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

Für Menschen mit Handicap

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese sollen pflegende Angehörige im Alltag entlasten und die Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen fördern. Der Anspruch auf sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen ist im Sozialgesetzbuch festgeschrieben und beinhaltet einen einheitlichen Betrag von 125 Euro monatlich. Voraussetzung ist ein Pflegegrad zwischen 1 und 5. Auch diese Leistungen können durch das Familienpflegewerk abgedeckt werden.

Den Alltag erleichtern

So kann das Familienpflegewerk eine Mitarbeiterin für einige Stunden pro Woche in den Haushalt des Pflegebedürftigen schicken, damit sie verschiedene Aufgaben übernimmt: sei es eine Begleitung im Alltag oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Der Pflegebedürftige kann sich die Kosten bei der Pflegekasse erstatten lassen, wenn er Rechnungen einreicht.

Dieses Angebot richtet sich nicht nur an pflegebedürftige SeniorInnen, sondern auch an Familien mit Kindern, die geistig oder körperlich beeinträchtigt sind.

           

Autorin: Eva-Maria Gras
aus: KDFB engagiert 11/2019

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