Menü

Contra Parité-Gesetze

Die Augsburger Jura-Professorin Monika Polzin, Foto: privat

02.10.2019

Monika Polzin ist Juniorprofessorin an der Universität Augsburg und hält das Brandenburger Gesetz für „offensichtlich verfassungswidrig“.

KDFB engagiert: Teilen Sie das Ziel, Frauen gleichermaßen in die Parlamente zu entsenden?

Monika Polzin: Ich finde, dass Frauen selbstverständlich im Parlament vertreten sein sollen. Ich finde aber: Wie viele Frauen im Parlament sind, sagt nichts darüber aus, wie viele Rechte Frauen haben. Diese Gleichsetzung ist zu kurz gegriffen.

KDFB engagiert: Das Grundgesetz verlangt freie und gleiche Wahlen. Entsprechen Parité-Gesetze diesem Verfassungsauftrag?

Monika Polzin: Nein. Dieser Ansatz verletzt das Demokratieprinzip des Grundgesetzes in seinen Grundfesten. Das Grundgesetz kennt kein Recht einer bestimmten Bevölkerungsgruppe darauf, im Parlament vertreten zu sein. Diese Idee verstößt gegen den Kerngedanken der Demokratie: nämlich dass das Volk eine einheitliche Gruppe ist, die in freier und gleicher Wahl ihre Abgeordneten fürs Parlament bestimmt, das dann wiederum das gesamte Volk vertritt. Eine Regelung wie in Brandenburg widerspricht diesem Demokratieverständnis des Grundgesetzes, denn es teilt das Staatsvolk in zwei Gruppen – Männer und Frauen. Hier zeigen sich identitäre Demokratie-Vorstellungen. Das ist nicht mehr vereinbar mit der Demokratie des Grundgesetzes. Letztlich sind es ähnliche Vorstellungen, wie aus der Zeit des Ständestaats, in dem man das Volk in Gruppen einteilte (Klerus, Adel, Großgrundbesitzer, etc.). Das Demokratieverständnis des Grundgesetzes sagt aber: Ein Volk aus freien und gleichen Staatsbürgern tritt zusammen, um die Zusammensetzung des Parlaments zu wählen. Das Volk kann dabei auch blödsinnige und irrationale Entscheidungen treffen. So kann man auch eine Spaßpartei wählen. Das ist die Freiheit der Demokratie.

Und mehr noch: der hinter dem Brandenburger Gesetz stehende Gedanke eröffnet letztendlich das Tor zu einer vollständigen Abschaffung des Demokratieprinzips, wie es in Artikel 20 steht. Daneben gibt es weitere verfassungsrechtliche Probleme. Der Verstoß gegen das Demokratieprinzip ist aber der schwerwiegendste.

KDFB engagiert: Warum öffnet das Brandenburger Gesetz das Tor zu einer vollständigen Abschaffung des Demokratieprinzips? 
 
Monika Polzin: Die Grünen hatten es anfänglich in ihren Brandenburger Gesetzentwurf hineingeschrieben: Das Parlament solle ein angemessenes Spiegelbild der Bevölkerungsgruppen darstellen. Wenn man diesen Gedanken ernst nimmt, dann  müssen wir weitere Kriterien haben. Zum Beispiel, Alter, Ausbildung,  Beruf, Gehalt, Religion, Herkunft. Und wenn man das zu Ende denkt, sind freie Wahlen gefährlich: denn die können ja zu einer anderen Zusammensetzung des Parlaments führen. Überspitzt wäre die letzte Konsequenz, dass das ein Computerprogramm berechnen muss, wer im Parlament sitzt, damit das Parlament die Bevölkerung angemessen abbildet.

KDFB engagiert: Artikel 3 des Grundgesetzes sagt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Da muss der Staat doch handeln!

Monika Polzin: In Artikel 3 Abs. 2 S. 2 GG geht es darum, Chancengleichheit zu fördern, nicht Ergebnisgleichheit. Er wäre sonst eine Art Erfolgsgarantie, dass Männer und Frauen überall gleich vertreten sind – und das ist nicht der Fall. Weiter ist der Artikel nicht für Wahlen anwendbar. Das Demokratieprinzip, wie es in Art. 20 des Grundgesetzes formuliert ist, verlangt freie und gleiche Wahlen. Dies schließt eine Erfolgsgarantie für eine Bevölkerungsgruppe aus. Der Kern von Artikel 20 ist zudem ebenso wie der des Artikel 1 von der sogenannten Ewigkeitsgarantie geschützt: Er darf nicht verändert werden. Das bedeutet auch, dass Artikel 3 Abs. 3 S. 2 GG den Inhalt des Demokratieprinzip nicht verändern kann, da es sich um neueres (nachkonstitutionelles) Verfassungsrecht handelt. Außerdem: In Artikel 3 geht es um bestehende Nachteile in der Gleichberechtigung. Da stellt sich die Frage: Bestehen wirklich Nachteile? Aus der Tatsache, dass der Anteil der Frauen in den Parlamenten nicht dem Bevölkerungsanteil entspricht, kann nicht automatisch gefolgert werden, dass eine strukturelle Benachteiligung vorliegt. Es gibt zum Beispiel im Bundestag auch Fraktionen, in denen Frauen (gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil und/oder Anteilen in der jeweiligen Partei) überrepräsentiert sind. Wir haben eine Bundeskanzlerin, wir haben viele Ministerinnen, viele Frauen in politischen Führungspositionen – obwohl sich unter den Mitgliedern der Parteien deutlich weniger Frauen als Männer finden. 

KDFB engagiert: Ist es Ihrer Meinung nach egal, welches Geschlecht Politiker haben, so lange sie gute Politik machen?

Monika Polzin: Ja. Es hat nichts mit dem Geschlecht zu tun, ob ich jemanden politisch schätze. Es gibt Politikerinnen, die ich furchtbar finde, und es gibt Politiker, die ich furchtbar finde. Aber die finde ich nicht wegen ihres Geschlechts furchtbar, sondern wegen ihrer Standpunkte. Ich habe ein Problem damit zu sagen: Wenn mehr Frauen in den Parlamenten sind, wird irgendwas besser. Das halte ich für unterkomplex. Als Bürger wünsche ich mir ein Parlament, in dem meine politischen Präferenzen die Mehrheit haben. Das hat für mich überhaupt nichts mit dem Geschlecht zu tun. 

KDFB engagiert: Bei Kommunalwahlen gibt es in vielen Bundesländern sogenannte offene Listen. In Bayern gibt es sie auch bei den Landtagswahlen. WählerInnen können dabei einzelne KandidatInnen nach vorne wählen und gezielt unterstützen. Wären solche offenen Listen eine Alternative zu Paritätsgesetzen?

Monika Polzin: Darüber könnte man sehr gut nachdenken. Bei Kommunalwahlen in Bayern können die Wähler häufeln und eine Vielzahl von Stimmen auf verschiedene Listen verteilen. Bei der Wahl zum bayerischen Landtag können sie ihre Zweitstimme gezielt einem Kandidaten geben, der dadurch auf der Liste nach oben rücken kann. Die Wähler sind damit nicht an starre Listen gebunden, denen sie nur en bloc zustimmen können. Es wäre denkbar, überall diese bayerische Möglichkeit einführen, also dass man frei jedem Kandidaten wählen kann und nicht an die Listenplätze gebunden ist. Damit könnte man in den Wahlmodus mehr Dynamik einführen.

KDFB engagiert: Der Frauenanteil in den Landtagen und dem Bundestag liegt zwischen 30 und 40 Prozent, auch ohne Gesetz, auch ohne Gesetz. Das stimmt doch optimistisch, oder? 

Monika Polzin: Ja, wir sehen, dass sich vieles verändert hat: Wir haben eine Bundeskanzlerin, wir haben weibliche Parteivorsitzende, wir haben Ministerinnen und viele Frauen in anderen politischen Führungspositionen. Das wird eine Vorbildwirkung für die jungen Frauen entfalten und ihnen zeigen: Auch Frauen können Politik als Beruf wählen. Man könnte auch verstärkt überlegen, wie man bereits Mädchen für politische Arbeit begeistern kann. Denn Grund für den höheren Männeranteil in den Parlamenten ist ja, dass deutlich weniger Frauen in politischen Parteien aktiv sind. 

Interview: Susanne Zehetbauer
Aus: KDFB engagiert 10/2019

Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) ist ein unabhängiger Frauenverband mit bundesweit 145.000 Mitgliedern. Seit der Gründung 1903 setzt er sich für Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen in Kirche, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft ein.
© 2024 | KDFB engagiert