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Steuerklasse richtig auswählen

Ihre Finanzen im Blick behalten sollten Frauen auch bei der Wahl der Steuerklasse. Häufig werden die Folgen der Steuerklassen-Wahl nicht genug bedacht. Foto:AdobeStock/AndreyYalansk

26.10.2020

Meist sind es Frauen, deren Einkommen nach Steuerklasse V besteuert wird. Vom Bruttoverdienst bleibt dann wenig übrig. Mit Folgen, die Frauen im Blick haben sollten. Das Ehegattensplitting führt zusätzlich dazu, dass Frauen weniger auf eigene Berufstätigkeit setzen. Patricia Deertz, Vorsitzende der Gesellschaftspolitischen Kommission des KDFB, erklärt, wie sich Frauen besser entscheiden können.

Beim Blick auf den Kontoauszug gingen in den letzten Monaten vielen verheirateten Frauen die Augen auf, die Corona-bedingt Kurzarbeitergeld bezogen haben. Ebenso wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld berechnet sich dieser Lohnersatz nach dem letzten Nettoverdienst. Wer in Teilzeit arbeitet und dazu die ungünstige Steuerklasse V gewählt hat, bekommt enttäuschend wenig Geld aufs Gehaltskonto. Frauen, die genau dieser Steuerklasse zustimmen, ist dies meist nicht bewusst.

Frauen scheuen sich häufig, ihre Anliegen innerhalb der Familie durchzusetzen

Vonseiten des Steuerberaters oder zu Hause bekommen verheiratete Frauen häufig zu hören: „Das macht doch nichts, wenn bei Steuerklasse V weniger übrig bleibt. Dafür hat ja der Mann mehr auf dem Gehaltszettel, das kommt doch auch der Familie zugute.“ Doch bei solchen Ratschlägen rät die Vorsitzende der Gesellschaftspolitischen Kommission im KDFB, Patricia Deertz, zur Vorsicht. Als Fachanwältin für Familienrecht erlebt sie immer wieder aus der ersten Reihe, was es für Frauen bedeutet, wenn sie auf niedrigem Niveau hinzuverdienen und sich darauf verlassen, dass ihr Ehepartner sie mitversorgt. „Es ist wichtig, dass Frauen auf ihre Berufstätigkeit bestehen und dass sie ihre Steuerklasse bewusst wählen. Denn in der heutigen Zeit kann sich niemand sicher sein, seine Arbeitsstelle für immer zu behalten.“ Außerdem sollten sich Frauen vergegenwärtigen, dass die Ehe keine Lebensversicherung ist: „Ich muss immer damit rechnen, dass es Einflüsse von außen gibt, die dazu führen, dass ich mich trenne oder mein Mann sich von mir trennt“, sagt Deertz. Häufig würden sich die Frauen scheuen, ihre Interessen in der Familie durchzusetzen.

Das Steuersystem in Deutschland begünstigt Paare, bei denen einer viel verdient und einer wenig oder nichts. Beim sogenannten Ehegattensplitting wird das Einkommen verheirateter Paare zusammengerechnet und dann durch zwei geteilt, wodurch die Steuerschuld gesenkt wird. Bis zu etwa 15000 Euro können Spitzenverdiener im Jahr so sparen. Dieses Steuersystem wurde in den Fünfzigerjahren eingeführt. Familien sollten entlastet werden, bei denen, wie damals üblich, die Frau zu Hause blieb und nur der Ehemann berufstätig war.

Die Unterhaltsrechtsreform lässt Frauen keine Wahl mehr

Seitdem hat sich viel getan im Familienleben. Die Stellung der Frau hat sich verändert. Ein Einkommen reicht für die meisten Familien nicht mehr aus. Spätestens seit der Unterhaltsrefom 2008 hat der Staat den Frauen außerdem deutlich zu verstehen gegeben, dass sie finanziell für sich selbst verantwortlich sind. Denn im Falle einer Scheidung sind viele mit der bitteren Erkenntnis konfrontiert, dass sie nicht mit Unterhaltszahlungen rechnen können. Sich aber einerseits ein Steuersystem zu leisten, das keinen Anreiz für berufliche Tätigkeit bei verheirateten Frauen setzt und gleichzeitig genau diese im Falle einer Scheidung vorauszusetzen, passt nach Ansicht von Patricia Deertz nicht zusammen.

Alleinerziehende sind besonders benachteiligt. Das Ehegattensplitting führt dazu, dass ein doppelverdienendes Ehepaar ohne Kinder weniger Steuern zahlt als eine Allein-

erziehende, die Kinder zu versorgen hat. „Ein Kinderfaktor ist beim Ehegattensplitting nicht eingerechnet, und das ist ein berechtigter Kritikpunkt. Ein verheiratetes Paar ohne Kinder hat genau denselben Anspruch auf Ehegattensplitting wie ein Ehepaar mit ein, zwei, drei oder vier Kindern. Wir brauchen dringend ein Steuersystem mit hohen Frei­beträgen für Alleinerziehende und Familien mit Kindern. Es muss auch finanziell wieder attraktiv werden, Kinder zu bekommen“, sagt die Vorsitzende der Gesellschaftspolitischen Kommission im KDFB. 

Die Steuerlast partnerschaftlich aufteilen

Die psychische Komponente, welcher Verdienst bei der eigenen Berufstätigkeit herauskommt, ist ebenfalls relevant. Die Fragen „Was trage ich zum Familieneinkommen bei? Was ist meine Berufstätigkeit wert?“ spiegeln sich darin wider. „Mit der Wahl der Steuerklasse IV, möglichst im Faktorverfahren, ist das partnerschaftlicher verteilt. Frau und Mann bekommen jeweils das heraus, was sie tatsächlich verdienen. Bei Steuerklasse V übernimmt man einen nicht unwesentlichen Teil der Steuerschuld des Partners“, erklärt Patricia Deertz. „Beim Lohnsteuerjahresausgleich bekommt man zu viel Gezahltes zwar zurück. Aber das landet dann im Normalfall nicht bei derjenigen, die das Jahr über zu viel Steuern bezahlt hat, sondern auf dem gemeinsamen Konto, und damit ist das Bewusstsein für den eigenen Beitrag zum Familieneinkommen gar nicht so präsent“, erklärt die Anwältin.

aus: KDFB engagiert 11/2020
Autorin: Claudia Klement-Rückel

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